Ausstellung von Zwischenzeugissen - was kann der BR tun?
Ein Kollege hat bei der GF ein Zwischenzeugnis angefordert. Das Zwischenzeugnis wurde von einem Mitarbeiter in der Personalstelle geschrieben. Der direkte Vorgesetzte wurde dazu nicht gehört, da dieser mit der GF momentan großen Ärger wegen einer anderen Sache hat. Der Mitarbeiter hat dem Vorgesetzten das Zwischenzeugnis gezeigt. Der Vorgesetzte ist der Meinung, dass dieses Zeugnis für den Mitarbeiter schlecht ist, er würde ihm ein besseres Zeugnis ausstellen. Er kann den Mitarbeiter durch die direkte Zusammenarbeit besser beurteilen . Meine Frage: Hat der Beschäftigte ein Recht darauf vom direkten Vorgesetzten beurteilt zu werden ? Sollen wir als BR die GF auffordern, dass Zeugnis vom direkten Vorgesetzten ausstellen zu lassen.
Community-Antworten (2)
22.03.2006 um 10:10 Uhr
Jemanden auffordern kann sicher nicht schaden. Aber einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch hat man nur auf eine korrekte Formulierungen im Zeugnis.
23.03.2006 um 08:50 Uhr
Danke Kölner für die prompte Antwort.
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