Hallo. In meinem Betrieb wird eine neue Arbeitszeitregelung diskutiert. Dabei geht es darum, dass über die 36 Stundenwoche hinaus, wöchentlich 38,5 gearbeitet wird und dann die Mehrarbeitsleistung alle 14 Wochen durch eine Freiwoche abgegolten wird, um die tariflich vereinbarte 36 Stundenwoche zu erreichen. Nun stellt sich mir die Frage, wie werden bei einem Feiertag oder einer Krankschreibung die Stunden berechnet. Da meine Regelarbeitszeit dann statt 7,2 Stunden bei 7,7 Stunden liegt, habe ich an den besagten Tagen Anspruch auf die 7,7 Stunden, auch wenn ich dann nicht arbeite? Warum soll mein Feiertag kürzer sein als mein Arbeitstag?