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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratstätigkeit (Schulung) an einem gesetzlichem Feiertag

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Angela_567
Nov 2019 bearbeitet

Hallo! Wir haben vor mehreren Monaten einen Beschluss zur Entsendung eines BR-Mitgliedes zu einer notwendigen Schulung in der nächsten Woche gefasst, dieser Beschluss ging auch fristgerecht an den Arbeitgeber. Nächste Woche ist nun in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag (Mittwoch, Buß- und Bettag), die BR-Schulung findet in Berlin statt. In unseren BV´s ist für Feiertagsarbeit ein 100%iger Zeitzuschlag festgelegt, ob es sich dabei um Betriebsratsarbeit oder normale Arbeit handelt ist nicht erwähnt. Unsere Überstunden werden minutengenau über ein Zeiterfassungssystem erfasst.

Nun zu unserer Frage: Erhält das Betriebsratsmitglied für den Mittwoch auch den Zeitzuschlag zzgl. zu den normalen "Überstunden", die damit an diesem Tag anfallen? Oder geht das Mitglied komplett stundenmäßig leer aus, d.h. erhält nicht einmal die schätzungsweise 8 Stunden, die die Schulung dauert?

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Community-Antworten (2)

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Angela_567

14.11.2019 um 13:59 Uhr

Vielen Dank!

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