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Resturlaub kann mein chef bestimmen wann ich das nehmen soll

M
mahir
Jan 2018 bearbeitet

Hi,bei uns ist Durchfahr betrieb das heisst wir arbeiten 24 stunde durch wir haben eine jahres schichtplan. Letzte woche ist mein chef gekommen hat gesagt er möchte für 10 Tage still stehen. Und die Mitarbeiter sollen resturlaub nehmen oder von neuen urlaub nehmem darf er das? Wir als Betriebsrat haben abgeleht. Weil im Betriebsvereinbahrung steht der Werksleitungkann stillstände eine woche vorher einplanen wenn er BR informiert.Aber steht doch nicht das die Belegschaft einfach nach Hause schicken auf eigene Kosten. Er muss die doch Freistellen und 8 stunde bezahlen Oder?

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Community-Antworten (1)

C
carrie

04.05.2008 um 10:25 Uhr

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei

der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, der Aufstellung des Urlaubsplans sowie der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird. Bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze geht es etwa um die Einführung von Betriebsferien. Über die Frage, ob es diese im Unternehmen geben soll, welche Zeitspanne sie umfassen und inwieweit der Urlaub in den Betriebsferien zu nehmen ist, hat sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zu verständigen. Urlaubssperren wegen erhöhten Arbeitsanfalls (z.B. Produktionsstoßzeiten) oder Urlaubsvertretungen fallen ebenfalls unter diesen Aspekt der Mitbestimmung. Anders als bei der Beurlaubung / Freistellung wird der Lohn während des Urlaubs weiterbezahlt (Urlaubsentgelt). Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.

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