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Schicht und Betriebsratssitzung_Ruhezeit

O
Ocrim
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, folgende Frage(n):

Es gibt ja seit 2017 das Urteil, dass auch für Betriebsratstätigkeiten eine 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten ist.

Das ganze Urteil basiert ja auf dem Fall, dass zwischen zwei Nachtschichten, die erste Nachtschicht vorzeitig beendet wurde und die Folgenachtschicht ganz normal begonnen wurde.

a) ist die Ruhezeit nur vor der Sitzung einzuhalten und danach nicht?

b) wie sieht es bei der Mittagschicht aus, wenn eine Sitzung beispielsweise für 8.30 - 12.00 Uhr angesetzt wurde? Ich komme um 22.00 Uhr aus der Mittagschicht und muss morgens zur Sitzung und nach der Sitzung hätte ich wieder Mittagschicht.

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Community-Antworten (10)

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kratzbürste

13.11.2019 um 12:06 Uhr

Die Ruhezeit muss einmal am Tag zwischen zwei Arbeiten eingehalten werden. Wann, kommt darauf an. Im übrigen muss ja auch noch die Zeit für die Sitzung in Freizeit gewährt werden.

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Ocrim

13.11.2019 um 13:38 Uhr

Hallo Kratzbürste,

danke für deine Antwort, aber leider verstehe ich sie nicht... ??? Innerhalb von 24 Stunden, muss ich also 11 Stunden Ruhe haben und ich kann mir aussuchen wann? Wo steht das?

Und wie meinst du das mit Freizeit? Also ich nehme 3 Stunden an einer Sitzung teil und erhalte dies als Überstunden zum abfeiern???

Also bei uns nimmst du 3 Stunden an einer Sitzung teil und arbeitest 3 Stunden weniger in deinem eigentlichen Job. Also eine Freistellung von der Arbeit, aber kein Freizeitausgleich. ???

C
celestro

13.11.2019 um 14:07 Uhr

es gibt Ausnahmen von den 11 Stunden. Und die Ruhezeit ist eigentlich zwischen 2 Arbeitseinsätzen einzuhalten. Aussuchen? Naja ... seine Arbeitszeit kann man sich ja nicht sehr oft aussuchen. Die Ruhezeit dazwischen dann meist auch nicht.

N
nicoline

13.11.2019 um 16:04 Uhr

Ocrim Wann beginnt die Mittagsschicht?

R
rtjum

13.11.2019 um 16:26 Uhr

Unsere Mittagsschicht endet auch um 22 Uhr, Beginn ist dabei 14 Uhr. Unsere Kollegen gehen ganz normal um 22 Uhr nach Hause, kommen morgens um 8.30 Uhr zur Sitzung. Nach dem Ende der Sitzung wird bis zum "Auffüllen" der 8 Std weiter gearbeitet und dann machen die Kollegen Feierabend, also um 16.30 Uhr.

N
nicoline

13.11.2019 um 18:02 Uhr

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeit-hoechstarbeitszeit-pausen-ruhezeit-gemaess-arbzg-41-allgemeine-bestimmungen_idesk_PI42323_HI1505493.html

So schreibt es Haufe:

Ein Arbeitnehmer ist zur Spätschicht von 14:00 – 23:00 Uhr eingeteilt. Sein individueller Werktag beginnt mit Arbeitsaufnahme um 14:00 Uhr und endet grundsätzlich 24 Stunden später (14:00 Uhr des Folgetags). Jedoch kann der Arbeitnehmer nach Einhaltung einer Ruhezeit von 11 Stunden nach Arbeitsende (23:00 – 10:00 Uhr) ab 10:00 Uhr wieder zur Arbeit eingeteilt werden. Zugleich beginnt dann um 10:00 Uhr ein neuer Werktag; die zwischen 10:00 und 14:00 Uhr geleistete Arbeitszeit wird dem neuen Werktag zugerechnet, sodass die Überschreitung von 10 Stunden Arbeitszeit innerhalb des "alten Werktags" (14:00 – 14:00 Uhr des Folgetages) unschädlich ist.

Bedeutet: Wenn deine "Mittagsschicht" um 22:00 Uhr endet, darfst du am nächsten Tag nicht vor 09:00 Uhr anfangen zu arbeiten, oder, du beendest die Schicht um 21:30 Uhr.

Am Tag der Sitzung könntest du (unter Einhaltung deiner tgl. vermuteten Arbeitszeit von 8 Std.) noch bis 17:00 Uhr (inkl. 1/2 Std. Pause) arbeiten. Am Tag nach der Sitzung (vorausgesetzt du arbeitest am Vortag tatsächlich bis 17:00 Uhr) dürftest du dann (rein theoretisch) wieder um 04:00 Uhr mit der Arbeit anfangen.

O
Ocrim

14.11.2019 um 07:39 Uhr

Danke für die Antworten. Bin jetzt etwas schlauer. Ich versuche mit dem AG eine Regelabsprache zu treffen, damit das nicht immer ein "wie war das nochmal" ist und alle Kollegen in ihren Abteilungen gleich behandelt werden. Aktuell lebt so jeder sein Ding und bei dem einen klappt es gut mit internen Absprachen und bei anderen nicht.

Und da kommt dann immer "wo steht das".

ja, unsere Mittagschicht beginnt auch um 14 Uhr und endet um 22.00 Uhr.

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Ocrim

14.11.2019 um 07:51 Uhr

Zudem geht es darum, dass uns von unserer Personalabteilung gesagt wurde, dass es im Schichtbereich keine Arbeitszeitunterbrechung gibt, wie in der Gleitzeit. Schichtkollegen haben eine "feste" Arbeitszeit und sich nicht flexibel.

Habe ich also nun Mittagschicht und habe um 22 Uhr Feierabend und komme morgens um 09.00 Uhr zur Sitzung, die dann bis 12.00 Uhr geht. Dann muss ich bis 14.00 Uhr "rumhängen" bevor meine Schicht beginnt. Ich kann nicht in jeder Abteilung einfach auf der dann noch laufenden Frühschicht mitarbeiten und meine 8 Stunden voll machen.

O
Ocrim

14.11.2019 um 08:04 Uhr

Ebenso ist es bei uns hier auch immer wieder das Thema mit der 10 Stunden Regel, da BR Arbeit ja keine wirkliche Arbeitszeit ist... Gerichtlich wurde ja "nur" die Ruhezeit geregelt und in den Ergänzungen steht ja immer wieder, dass das Thema BR Arbeit = Arbeitszeit nicht geklärt ist.

N
nicoline

14.11.2019 um 15:32 Uhr

Ocrim, Zudem geht es darum, dass uns von unserer Personalabteilung gesagt wurde, dass es im Schichtbereich keine Arbeitszeitunterbrechung gibt, wie in der Gleitzeit. Schichtkollegen haben eine "feste" Arbeitszeit und sich nicht flexibel. Das ist aus meiner Sicht völliger Bullsh.. Hört sich an wie: "Wir zeigen dir mal, wo es lang geht." Das kann man ja ganz leicht ändern, indem man für den Sitzungstag und den Tag davor grundsätzlich Frühschicht plant. Dann gibt es keine Probleme mit der Ruhezeit und du kannst nach der Sitzung arbeiten gehen.

Habe ich also nun Mittagschicht und habe um 22 Uhr Feierabend und komme morgens um 09.00 Uhr zur Sitzung, die dann bis 12.00 Uhr geht. Da ist schon mal der erste Fehler. Wenn die Sitzung um 08:30 Uhr beginnt, hast du auch um 08:30 Uhr da zu sein. Der AG hat dafür zu sorgen, dass du deine Mittagsschicht dann um 21:30 Uhr verlassen kannst. Möglich wäre auch noch dass der BR den Sitzungsbeginn auf 09:00 Uhr verlegt oder, wie schon geschrieben, für die beiden Tage Frühschicht geplant wird.

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