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Frei Tage im Einzelhandel in Brückentagenwochen

P
Paul12
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied in einem neu gewählten 5er Betriebsrat im Einzelhandel in BW. Letzte Woche hatten wir das Problem, über die Regelung für diese Woche abzustimmen, wie wir bei uns im Geschäft diese Woche arbeiten sollen. Unser Chef ist der Meinung, daß wir bei einer 5 Tage Woche diese Woche ( Feiertag am Do ) keinen freien Tag bekämen, da wir schließlich am Donnerstag alle unseren Feiertag nur " vergütet " bekämen, wir jedoch nicht arbeiten würden. Wir haben das für diese Woche so geklärt, daß MA, welche keinen freien Tag wollen, arbeiten kommen können; und MA welche frei wollen eben frei bekommen. Jetzt haben wir das gleiche Problem mit dem Feiertag am 22.05.08 !!! Wir können und wollen da nicht jedes Mal mit den Mitarbeitern einzeln bequatschen. Gibt es dazu eine gesetztliche oder tarifliche Regelung ? Wer hat Recht ? Unser Chef oder die MA, welche einen freien Tag wollen ? Überstunden werden vergütet und Chef will auch freie Tage vorziehen oder nachholen, eben in Wochen wo kein Brückentag ist. Sind uns im Gremium nicht einig . Was unser Chef meint und auch was MA meinen hört sich ja beides logisch an. Bitte helft uns.

8.91308

Community-Antworten (8)

DB
Der Biber

02.05.2008 um 23:13 Uhr

@Paul12

Hallo Paul12, nach was für einem "System" arbeitet ihr denn? Legt ihr jede Woche neu fest, oder Rollierendes System oder wie??

Ein paar mehhr Informationen wären hilfreich!

DB
Der Biber

02.05.2008 um 23:13 Uhr

@Paul12

Hallo Paul12, nach was für einem "System" arbeitet ihr denn? Legt ihr jede Woche neu fest, oder Rollierendes System oder wie??

Ein paar mehr Informationen wären hilfreich!

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Paul12

03.05.2008 um 03:33 Uhr

Einsatzpläne immer 4 Wochen im vorraus, Wechselschicht früh/mittel/spät; und freie Tage als Rollierendes System

S
Spartacus

03.05.2008 um 14:15 Uhr

Moin Paul12

bei uns in Nds. sind im MTV einige Az-Regelungen genannt, auch das Rollsystem. Des weiteren steht dort. "Besteht ein BR , so ist für diese Regelungen eine entsprechende BV abzuschließen.In Betrieben ohne BR ist eine solche Regelung einzelvertraglich schriftlich zu fixieren." Also, ihr seid gefordert! Wir haben geregelt das freie tage auch bei Brückentagen frei sind. Nur "einzelne" Urlaubstage oder Abbau von Gutstunden dürfen sollen genommen werden. Möglich wäre auch -alle sind da und wer frei hätte muß das innerhalb von zwei Wochen nachholen. Auf freie Tage verzichten heißt Mehrarbeit und muß beim BR beantragt werden! Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

S
Spartacus

03.05.2008 um 14:18 Uhr

@Paul12 sorry,der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen.Natürlich "sollen einzelne U-tage nicht beantragt werden wenn Brückentage sind."

L
Lotte

03.05.2008 um 17:37 Uhr

Paul, wenn Ihr Euren freien Tag als rollierendes System habt, dann haben die Pech gehabt, deren Rolltag in den betreffenden Wochen auf den Donnerstag fällt, alle anderen haben natürlich ihren freien Tag wie geplant! Ihr seid unabhängig von einer BV auch bei der Genehmigung des DP in der MB und könnt schon frühzeitig auf die Einhaltung der Rolltage achten.

P
Paul12

04.05.2008 um 13:55 Uhr

Gibt es für diese Regelungen irgendeine gesetzliche Grundlage mit der wir bei unserem Chefe argumentieren können ?

DB
Der Biber

05.05.2008 um 00:50 Uhr

@Paul12, wenn ihr im Rollierenden System arbeitet stehen die freien Tage doch schon für das ganze Jahr fest! Oder ändert ihr das System ständig?? Ansonsten ist es so wie Lotte geschrieben hat, wenn der Feiertag auf einen Rollierenden freien Tag fällt: Pech gehabt. Wobei es auch dazu wieder die Ausnahme gibt. Lies Dir mal das hier durch: BAG, Beschluß vom 25.7.1989 - 1 ABR http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949751757/1406.html

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