Wann bin ich wo versichert ?
Der Versicherungsschutz – im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege über die BGW – besteht nicht generell während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Betrieb. Stattdessen kommt es immer darauf an, ob zum Unfallzeitpunkt eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird. Unterbrechungen oder Pausen, zum Beispiel um eine Zigarette zu rauchen, das Mittagessen einzunehmen oder die Toilette zu benutzen, sind dem privaten, unversicherten Bereich zuzurechnen und stehen deshalb grundsätzlich nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.




Weg ist abgesichert
Wenn Sicherheitsvorschriften oder betriebliche Regelungen das Rauchen im Betrieb verbieten oder nur in bestimmten Bereichen zulassen, besteht Versicherungsschutz lediglich auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Raucherbereich, jedoch nicht während des Rauchens. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Weg zur Kantine (versichert) und den Aufenthalt in der Kantine (unversichert) und für das Aufsuchen der Toilette.