Wann bin ich als AN wo versichert?
Wann bin ich wo versichert ? Der Versicherungsschutz – im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege über die BGW – besteht nicht generell während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Betrieb. Stattdessen kommt es immer darauf an, ob zum Unfallzeitpunkt eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird. Unterbrechungen oder Pausen, zum Beispiel um eine Zigarette zu rauchen, das Mittagessen einzunehmen oder die Toilette zu benutzen, sind dem privaten, unversicherten Bereich zuzurechnen und stehen deshalb grundsätzlich nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Weg ist abgesichert Wenn Sicherheitsvorschriften oder betriebliche Regelungen das Rauchen im Betrieb verbieten oder nur in bestimmten Bereichen zulassen, besteht Versicherungsschutz lediglich auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Raucherbereich, jedoch nicht während des Rauchens. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Weg zur Kantine (versichert) und den Aufenthalt in der Kantine (unversichert) und für das Aufsuchen der Toilette.
Community-Antworten (4)
01.05.2008 um 13:00 Uhr
@Akira warum fragst du nicht bei den Versicherungsträgern nach, oder der BG? Die müssten dir doch kompetente, rechtssichere Antworten geben können!
01.05.2008 um 19:43 Uhr
Hallo pirat Diese ist eine Antwort auf den Beitrag vom 29.01.2008 Unterlassene Hilfeleistung.
Hier wurde in Frage gestellt wann und wo ist denn der AN versichert. Einige der Einwände wurden in Frage gestellt. Das ist die Antwort darauf, Es handelt sich nicht um eine Frage.
01.05.2008 um 20:05 Uhr
@Akira ich fragte mich schon, wo ist die Frage(zeichen)? Schloss es aus der Überschrift....
01.05.2008 um 20:08 Uhr
@Akira, .......hätte mich auch gewundert, dass ausgerechnet du dich in dieser Thematik nicht auskennst........... :-))
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