Versetzung rechtens?
Haben zur Zeit ein Problem. Betrifft nicht unser Haus aber auch wir hatten das schon.
Eine Mitarbeiterin aus einer Ag soll sich mit einer Kollegin im Haus über die Station auf der sie arbeitet beschwert haben. Die Kollegin hat die Stationsleitung darüber informiert. Der ansässige BR würde darüber informiert das es zu einer befristeten Versetzung gekommen ist. Die Mitarbeiterin versichert glaubhaft, dass sie die Stationsleitung nicht persönlich kritisiert hat. Ebenso glaubwürdig versichert auch die Kollegin das negativ über die Stationsleitung gesprochen wurde.( Es geht dabei um das Fehlverhalten der Staionsleitung, mit Abmahnung drohen, wenn zusätzliche Dienste nicht gemacht werden, Mittarbeiter werden öffentlich denunziert und angeschrien, Dienstplanänderungen ohne Mitspracherecht der Mitabeiter) Die Mitarbeiterin hat über diese Vorfälle mit der Kollegin im Haus gesprochen.
Stationsleitung möchte die Mitarbeiterin nicht mehr auf ihrer Station haben und braucht nun die Zustimmung des Betriebsrates. Der in dem Haus ansässige Betriebsrat setzt sich aber ungern bis gar nicht gegen die PDL durch. Meistens wird dem Stattgegeben. Wie würdet ihr reagieren?
Anmerkung- Im Zusammenhang mit einer Belastungsanzeige sollte die Mitarbeiterin von der PDL bereits schon mal versetzt werden. Da wurde aber von seitens der Mitarbeiter die Unterstützung der Stationsleitung angefordert und die PDL hat dies unterstützt. Die Mitarbeiterin glaubt da an einen Zusammenhang und das die Stationsleitung mit ihr nicht klar kommst. Mitarbeiterin hat ein sehr gutes Verhältnis zum Team, mit den Ärzten und auch aus ihrer Sicht zur Stationsleitung.
Community-Antworten (8)
10.11.2016 um 08:42 Uhr
Ändern sich denn wesentliche Merkmale der Arbeit durch eine Versetzung auf die andere Station?
10.11.2016 um 10:00 Uhr
Nein definitiv nicht. Mitarbeiterin möchte auf der alten Station bleiben. Sie kommt mit allen gut zurecht und ist eine sehr gute fachliche Kraft. Auf der Station wo bis dato war sind langzeit kranke und immer wieder Ausfälle die abgedeckt werden müssen. Auf der Station wo Mitarbeiterin aktuell eingesetzt ist, ist sie zusätzlich im Dienst
10.11.2016 um 10:12 Uhr
Ich denke, wenn Ihr etwas für die Kollegin tun wollt, wäre dies ein Fall für den § 85 BetrVG (Beschwerde). Möge die Kollegin sich bei Euch offiziell beschweren.
10.11.2016 um 10:51 Uhr
Dann war es vermutlich keine mitbestimmungspflichtige Versetzung, bei der der BR anzuhören wäre-
10.11.2016 um 10:58 Uhr
Beschweren kann man sich trotzdem! Aber hier zeigt sich wieder was passiert wenn der BR seine Arbeit nicht vernünftig macht!
10.11.2016 um 11:35 Uhr
Die Mitarbeiterin hat sich über die Verhältnisse auf der Station "ausgekotzt" und dies mit einer Kollegen im Haus besprochen. Sie konnte nicht wissen, dass diese Kollegin umgehend zur Stationleitung geht und "petzt". Auch kam es nicht zu einem persönlichen Angriff direkt zur Stationsleitung, sondern nur darum wie agiert wird auf Station und das jeder MA im Team gefrustet ist. Die Mitarbeiterin hat die Staionsleitung angesprochen, um persönlich den Sachverhalt zu klären, da kein vier Augen Gespräch vor der Versetzung stattgefunden hat. Dies wurde von der Stationsleitung von vornherein abgeblockt und gleich der PDL übergeben. Hier steht Aussage gegen Aussage und ich persönlich würde die Mitarbeiterin auf der Station lassen und den Antrag ablehnen.
10.11.2016 um 19:06 Uhr
Ich brauche echt Hilfe hier und eure Meinung
11.11.2016 um 14:54 Uhr
Wenn Du Hilfe oder Meinungen brauchst, dann stell eine Frage. Am besten in einem eigenen Thread.
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