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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Komische Frage im Personalfragebogen

H
heikoLee
Jan 2018 bearbeitet

Hi Leutle,

bei uns wurde ein Personalfragebogen für den ersten Arbeitstag (also nach erfolgter Einstellung) mit einigen komischen Dingen die wir nicht wollen eingereicht. z.B. wir nach dem NoGo der Konfession gefragt. Nachgelesen was rein darf, was nicht und was grenzwärtig ist habe ich hier auf der Seite schon. Nun kommt in unserem Vorgelegten Bogen für den ersten Arbeitstag zusätzlich die Frage:

"Falls Sie NICHT Mitglied der BKK "Firmenname" sind: "Möchten sie Mitglieder der BKK "Firmenname" werden? JA / Nein

Zum Verständnis:Unsere Fimra hat eine eigene BKK die ehrlich gesagt nicht wirklich besser ist als andere. Von uns sind auch nicht wirklich Viele dort versichert (geschuldet auch der Tatsache, das unsere Firma andere Firmen zusammenkauft und die dort per BÜ übergegangenen ja alle versichert sind und nicht wechseln.) Ich persönlich sehe das als Mitgleiderwerbung welche in einem Personalfragebogen nix zu suchen hat- aber ist das eine Gute Begründung den Bogen so abzulehnen ?

Hat einer eine gute Idee mit einer Begründung die Frage abzulehnen? Hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?

7.10906

Community-Antworten (6)

N
Neuling45

02.04.2009 um 13:13 Uhr

Hallo HeikoLee, ich denke, also wenn der AN schon eingestellt ist, ist die Frage ob er evtl. von seiner KK auf die BKK.... wechseln würde nichts verwerfliches, er kann doch ja od. nein ankreuzen, er wird zu nichts gezwungen. Auch in unserem Betrieb, allerdings als Rundschreiben wurde einem vorgeschlagen, alle AN in eine Kasse zusammenzufassen, welche natürlich der AG vorgegeben hätte, da das aber kein "muss" darstellte kann man solche Schreiben als das verstehen was es sein soll, ein Versuch.... mehr nicht.

G
ganther

02.04.2009 um 13:32 Uhr

was hast Du für ein Problem mit der Konfession? Der AG braucht das zur Abrechnung. Steht so aber auch auf der Lohnsteuerkarte daher ist die Frage überflüssig. Aber das ist eine ganz andere Sache!

Krankenkasse: das ist keine Frage des Personalfragebogens. Das MBR bezieht sich darauf nicht

K
K.Etzer

02.04.2009 um 15:33 Uhr

@ganther: Einträge auf der Steuerkarte gibt es aber nur, wenn man einer der Kichen angehört, für die die Kirchensteuer vom AG abzuführen ist. Deine Aussage ist daher unzutreffend, denn Angehörige anderer (auch umstrittener) Religionsgemeinschaften könnten sich veranlaßt sehen, hier einzutragen, dass sie z.B. Zeugen Jehovas oder Scientologen sind. Diese Information hätte der Arbeitgeber auf anderem Wege nicht erhalten, und er hat auch keinen Anspruch darauf. Daher halte ich die Frage für unzulässig.

D
DocPille

02.04.2009 um 15:47 Uhr

@all

Muss ich denn diese Fragen ehrlich beantworten?

K
K.Etzer

02.04.2009 um 16:19 Uhr

Nö, sicher nicht. Alle Katholiken dürfen sich ohne rechtliche Konsequenzen als Lutheraner ausgeben, die Evangelen als Scientologen und die Scientologen als Hindus, welche wiederum von sich behaupten dürfen, sie gehörten den Heiligen der letzten Tage an. Aber rechtfertigt denn die sanktionslose Möglichkeit der Falschantwort unzulässige Fragen im Fragebogen? Und muß nicht zwangsläufig das vorherige Einverständnis des BR mit dem Fragebogen der Belegschaft suggerrieren, es habe schon alles seine Ordnung und müsse korrekt ausgefüllt werden?

K
Kriegsrat

02.04.2009 um 22:23 Uhr

heiko lee

wenn ihr als BR mit dieser/diesen Fragen nicht einverstanden seid, lehnt ihr sie ab. soll doch der AG eine begründung liefern, weshalb die beantwortung dieser frage irgendeinen hinweis auf die qualifizierung eines bewerbers liefern soll, was ist denn sinn eines personalfragebogens bzw. der dazugehörigen mitbestimmungsrechte des BR : Personalfragebögen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats (§94BetrVG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist vor allem der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Mitarbeiters. Ihm sollen keine Fragen oder Anforderungen gestellt werden, die nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun haben und unzulässig in seine Intimsphäre eingreifen. Ausnahmsweise wird hier der Betriebsrat auch zu Gunsten von Personen tätig, die noch nicht Arbeitnehmer sind. wenn der arbeitgeber die frage trotzdem haben will, muß das eben eine einigungsstelle klären wenn ihm diese frage soviel geld wert ist.....

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