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Auf der Toilette versichert?

L
Landfried
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,ich bin Ersatzmitglied und wurde gestern etwas gefragt worauf mir keiner unserer BR Mitglieder eine richtige antwort geben kann.Und zwar,stimmt es dass man während der Arbeitszeit wenn man auf die Toilette geht und da ein Unfall passiert(man rutscht aus,schneidet sich den Finger auf nur z.b.)nicht von der Berufsgenossenschaft aus versichert ist?ich kann das kaum glauben.Vieleicht habt ihr ja eine antwort darauf.Wäre super wen ihr ein Urteil diesbezüglich hättet oder Gesetz.Danke!

4.70502

Community-Antworten (2)

M
MC

26.11.2008 um 09:59 Uhr

Buenas dias Landfried,

hab mich mal bezüglich deiner Frage umgeschaut und folgendes gefunden....

"Ob ein Unfall der bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz passiert auch als Betriebsunfall anerkannt wird, hängt von vielen Details ab. Die Unfallversicherung unterscheidet, ob Arbeits- oder Privatsphäre betroffen sind:

Der Gang zur Toilette ist über die Berufsunfallversicherung abgedeckt, alles was hinter der Toilettentür passiert, zählt aber zur Privatsphäre und ist deshalb nur durch die Krankenkasse versichert.

So wurde einer Frau in Bayern ein Unfall, der auf der Toilette ihres Arbeitgebers passierte, nicht als Betriebsunfall anerkannt. Eine Kollegin hatte ihr versehentlich auf der Betriebstoilette eine Tür ins Gesicht geschlagen. Das Landessozialgericht Bayern wies die Klage der Betroffenen ab, der Unfall wurde nicht als Betriebsunfall gewertet (Az.: L 3 U 323/01).

Auch während der Mittagspause in der Kantine wird zwischen Arbeits- und Privatsphäre unterschieden. Der Gang zur Kantine ist über die Betriebsunfallversicherung versichert, Unfälle die sich während des Essens ereignen nicht. Wobei es auch hier Ausnahmen gibt: Ein Angestellter, der sich während des Mittagessens mit seinem Chef über ein bevorstehendes Kundengespräch unterhielt, verschluckte sich an einem Schaschlikspieß und verstarb. Seinen Hinterbliebenen wurde vom Gericht eine Rente zugesagt, der Unfall als Arbeitsunfall gewertet. Da der Mann sich über Berufliches unterhielt und dadurch abgelenkt war, galt das Essen nicht als „privat“. Im privaten Rahmen hätte er mehr auf sein Essen geachtet und wäre nicht durch die Unterhaltung abgelenkt worden, begründete der Richter das Urteil.

Die Teilnahme an einer Betriebsfeier ist eigentlich unfallversichert. Doch auch hier hat der Versicherungsschutz Grenzen: Ein Angestellter, der zu später Stunde nur noch mit wenigen Kollegen auf einer Betriebsfeier zusammen saß, fiel schwer alkoholisiert eine Treppe hinunter. Diesen Unfall wertete das Hessische Landessozialgericht nicht als Betriebsunfall. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift also nicht in jedem Fall, eine zusätzliche private Unfallversicherung ist durchaus empfehlenswert". (Quelle:http://versicherungs-wiki.de)

ich hoffe, dass es dir a bissel weiterhilft.

Greetzi MC

A
Akira

26.11.2008 um 17:53 Uhr

Hier noch etwas dazu: Wann bin ich wo versichert ? Der Versicherungsschutz – im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege über die BGW – besteht nicht generell während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Betrieb. Stattdessen kommt es immer darauf an, ob zum Unfallzeitpunkt eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird. Unterbrechungen oder Pausen, zum Beispiel um eine Zigarette zu rauchen, das Mittagessen einzunehmen oder die Toilette zu benutzen, sind dem privaten, unversicherten Bereich zuzurechnen und stehen deshalb grundsätzlich nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Weg ist abgesichert Wenn Sicherheitsvorschriften oder betriebliche Regelungen das Rauchen im Betrieb verbieten oder nur in bestimmten Bereichen zulassen, besteht Versicherungsschutz lediglich auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Raucherbereich, jedoch nicht während des Rauchens. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Weg zur Kantine (versichert) und den Aufenthalt in der Kantine (unversichert) und für das Aufsuchen der Toilette. Erstellt am 30.04.2008 - 22:41 Uhr von Akira

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