Schichtwechsel - Schichtzulage?
nun hab ich auch noch eine Frage zum Schichtwechsel und Zuschläge. Wir arbeiten 8 Wochen Früh / spätschicht und 4 Wochen nacht. Jeder MA möchte am liebsten nur Nachts arbeiten wegen den Zuschläge. Die Nachtschicht sind nur 4 Nächte. Jetzt zu meiner Frage. Unser Chef meinte, wegen Sommerurlaub, man solle nicht mit seiner Nachtschicht in der Ferienzeit planen (da jeder urlaub in der Früh und spätschicht nimmt anstelle nachts), da vielleicht da eh keine Nachtschicht sei.
Aber die MA planen mit dem Geld von der Nachtschicht.
Hab ich denn da trotzdem anrecht auf die Zulage, wenn ich keine Nachtschicht mache? Kann ich das auch ablehnen, und trotzdem auf mein schichtmodell pochen?
Denn schließlich muss sich der MA sonst auch dran halten. Und nicht nur wie es der GL gerade passt...
Community-Antworten (2)
29.04.2008 um 21:14 Uhr
@cheechy,
für das Urlaubsentgelt ist es unerheblich welche Schicht auf dem Dienstplan steht.
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. (§ 11 BUrlG)
30.04.2008 um 08:26 Uhr
Nein, es geht mir nicht um das Urlaubsentgeld oder um die Zuschläge wenn ich Urlaub habe..... Ich meinte, das wenn ich in einem Schichtplan eingeteilt bin. Und bei uns gelten die das ganze Jahr. 8 Wochen Früh/ spätschicht im Wechsel und 4 Wochen Nachtschicht am Stück. Da plant doch jeder Mensch sein Privatleben theoretisch nach diesem SchichtPlan. Jetzt die eigentliche Frage. Ich hätte jetzt im Juni 4 Wochen Nachtschicht...Mein chef meint, ich solle mein Urlaub verschieben.....Ich sage, nein, geht nicht, mach ich nicht, da ich anschließend Nachtschicht habe.....Mein Chef meint, ich solle mal nicht mit der Nachtschicht planen, da ich eventuell in eine andere Schicht muss, weil da so viele Urlaub haben.....Das ist doch nicht mein Problem, wenn er denen Urlaub gibt.......Ich möchte nicht wechseln, denn alle anderen können in ihren Modellen bleiben....
Muss ich wechseln? Oder kann ich auf meine Schichtzuschläge bestehen, wenn ich Betriebsbedingt in eine andere Schicht wechseln muss? Oder
Mir dürfen doch keine finanzielle Nachteile entstehen, oder bin ich da falsch informiert.
vielleicht hat mir ja jemand nen Paragraphen....
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