Mitbestimmung bei Schichtzeiten?
Sachverhalt: altes Schichtsystem war bei 3 Mitarbeitern Früh -Mittel - Spätschicht. Jetzt soll anders gearbeitet werden Früh - Spät - Spät Dies empfinde ich als äußerst unsozial, vor allem ist der Vorteil nicht zu sehen, da tagsüber die meiste Arbeit anfällt.
Ist das mitbestimmungspflichtig? Da der Chef lernresistent ist, werden wir da wohl einen schweren Stand haben.
Community-Antworten (1)
28.04.2008 um 22:01 Uhr
@Tanzbär
ich würde es mal mit ... § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG versuchen!
Verwandte Themen
Schichtzeiten - müßte der BR bei geänderten Zeiten zustimmen nach § 87?
ÄlterHier im Betrieb gibt es sehr unterschiedliche Schichtzeiten (alle i.d. Betriebszeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr) die dem BR alle bekannt sind. Nun probiert eine Abteilung immer wieder neue Schichtzeit
Schichtzeiten verschieben
ÄlterWir haben eine Betriebszeit von 5.00 - 22.00 Uhr. In den verschiedenen Abteilungen wird zu unterschiedlichen Zeiten angefangen. Nun soll in einigen Bereichen die Schichtzeiten um 1 Std. nach hinten ve
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
Älterhallo bin neu in den br gewählt worden und habe mehrere probleme mit unserem ml.unser grösstes problem im markt(baumarkt) sind die angeblichen (man muss)arbeitsanweisungen.aber nun zu meinem problem.
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P