Erstellt am 06.05.2018 um 01:19 Uhr von celestro
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, Pausen zu gewähren (bei entsprechend langer Arbeitszeit). Euer System arbeitet wohl nach der Einstellung, daß es die Pause automatisch abzieht. Damit sollte für Euch genug Druck entstehen, Euch die Pausenzeit auch wirklich zu nehmen.
Erstellt am 06.05.2018 um 08:18 Uhr von BSR-par
Wir haben ja auch nur eine Zeit von 10-18:30 praktisch. Die Frage war ob die 70 Minuten gerechtfertigt sind oder laut Gesetz eine halbe Stunde?
Danke für die Info
Erstellt am 06.05.2018 um 08:22 Uhr von hansimglueck
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht sicher zu stellen, dass die Pausen tatsächlich gemacht werden.
Aber der BR ist in der Mitbestimmung. Gab es schon früher einen BR und daher womöglich eine Betriebsvereinbarung?
Erstellt am 06.05.2018 um 08:59 Uhr von BRS-par
Ich werde dies nochmal in alten Unterlagen recherchieren.
Dies ist ein Thema das einigen Beschäftigten aufstößt, da wir ja auch stempeln.
Könnte nach „Mitarbeiter Abstimmung“ eine neue Regelung getroffen werden oder ist das Kind in den Brunnen gefallen?
Vg
Erstellt am 06.05.2018 um 09:01 Uhr von Teufel
Die Arbeitszeit ist durch Pausen zu unterbrechen und zwar ab 6 bis 9 Stunden muss 30 Minuten Pause gewährt werden.
Ab 9 Stunden muss die Pause 45 Minuten betragen.
Es kann in eurer BV wenn ihr eine habt geregelt sein, dass die Pause länger sein kann, allerdings ist die Regelung des Gesetzes dann günstiger und kann angewendet werden, d.h.wenn du nur eine halbe Stunde Pause machen willst ,muss der Arbeitgeber dir diese gewähren.
Ihr arbeitet sicher im Einzelhandel , da ist es üblich durch lange Pausenzeiten das Personal länger da zu haben.
Steht im Arbeitszeitgesetz Paragraf 5
Erstellt am 06.05.2018 um 09:17 Uhr von hansimglueck
Als BR seit ihr durch eure Wahl automatisch legitimiert vom Arbeitgeber Änderungen zu fordern.
In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der BR ein Initiativrecht. Hier bei Euch verstößt der AG ja schon gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen. Fordert ihn unter Bezug auf § 80 Abs 1 Nr 1+2 BetrVG sicher zu Stellen, dass Pausenzeiten eingehalten werden und geleistete Arbeitszeit vergütet wird und nicht als Pause gebucht wird.
Und macht euch unter Bezug auf § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG Gedanken, wie aus eurer Sicht die Situation verbessert werden kann. Darüber wird dann mit dem AG verhandelt.
Erstellt am 06.05.2018 um 13:23 Uhr von MaJoK
Also ohne jetzt mal das rein gesetzliche zu beachten, arbeitet ihr ohne Pausenzeit 41 bzw 42 h die Woche. Laut Gesetz kann euch der AG mehr Pausenzeit gewähren, aber warum braucht ihr die doppelte unbezahlte Pausenzeit :)
Wenn ich nicht total falsch rechne schenkt ihr eurem AG jeden Tag 30 min durch die zusätzlich gewährte Pausenzeit. Natürlich unbezahlt !
Findet euer AG vor Lachen noch in den Schlaf!!
Na ja es ist Sonntag vlt liege ich ja auch total falsch :)