W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Automatischer Pausenabzug

B
BRS-par
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, Neu gewählt und schon am recherchieren.

Ich habe eine Frage die mir seit jeher spanisch vorkommt.

Wir haben eine Wochen Arbeitszeit von 37,5 std (vertraglich) Arbeiten täglich von 10:00-18:30 oder von 11:30 bis 20 Uhr samstags von 10-18 oder von 11-20 Uhr immer im Wechsel.

Unter der Woche 1 Tag frei.

Bei uns werden wochentags 70 Minuten Pause automatisch abgezogen egal ob gemacht oder nicht und samstags 60.

Mache ich mehr Pause wird sie auch voll mit plus Minuten abgezogen.

Mache ich weniger wird trotzdem voll abgezogen vor allem 70(!) Minuten.

Kann es dafür eine Erklärung geben?

1.64707

Community-Antworten (7)

C
celestro

06.05.2018 um 03:19 Uhr

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, Pausen zu gewähren (bei entsprechend langer Arbeitszeit). Euer System arbeitet wohl nach der Einstellung, daß es die Pause automatisch abzieht. Damit sollte für Euch genug Druck entstehen, Euch die Pausenzeit auch wirklich zu nehmen.

B
BSR-par

06.05.2018 um 10:18 Uhr

Wir haben ja auch nur eine Zeit von 10-18:30 praktisch. Die Frage war ob die 70 Minuten gerechtfertigt sind oder laut Gesetz eine halbe Stunde?

Danke für die Info

H
hansimglueck

06.05.2018 um 10:22 Uhr

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht sicher zu stellen, dass die Pausen tatsächlich gemacht werden. Aber der BR ist in der Mitbestimmung. Gab es schon früher einen BR und daher womöglich eine Betriebsvereinbarung?

B
BRS-par

06.05.2018 um 10:59 Uhr

Ich werde dies nochmal in alten Unterlagen recherchieren. Dies ist ein Thema das einigen Beschäftigten aufstößt, da wir ja auch stempeln.

Könnte nach „Mitarbeiter Abstimmung“ eine neue Regelung getroffen werden oder ist das Kind in den Brunnen gefallen?

Vg

T
Teufel

06.05.2018 um 11:01 Uhr

Die Arbeitszeit ist durch Pausen zu unterbrechen und zwar ab 6 bis 9 Stunden muss 30 Minuten Pause gewährt werden.

Ab 9 Stunden muss die Pause 45 Minuten betragen.

Es kann in eurer BV wenn ihr eine habt geregelt sein, dass die Pause länger sein kann, allerdings ist die Regelung des Gesetzes dann günstiger und kann angewendet werden, d.h.wenn du nur eine halbe Stunde Pause machen willst ,muss der Arbeitgeber dir diese gewähren.

Ihr arbeitet sicher im Einzelhandel , da ist es üblich durch lange Pausenzeiten das Personal länger da zu haben.

Steht im Arbeitszeitgesetz Paragraf 5

H
hansimglueck

06.05.2018 um 11:17 Uhr

Als BR seit ihr durch eure Wahl automatisch legitimiert vom Arbeitgeber Änderungen zu fordern. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der BR ein Initiativrecht. Hier bei Euch verstößt der AG ja schon gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen. Fordert ihn unter Bezug auf § 80 Abs 1 Nr 1+2 BetrVG sicher zu Stellen, dass Pausenzeiten eingehalten werden und geleistete Arbeitszeit vergütet wird und nicht als Pause gebucht wird. Und macht euch unter Bezug auf § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG Gedanken, wie aus eurer Sicht die Situation verbessert werden kann. Darüber wird dann mit dem AG verhandelt.

M
MaJoK

06.05.2018 um 15:23 Uhr

Also ohne jetzt mal das rein gesetzliche zu beachten, arbeitet ihr ohne Pausenzeit 41 bzw 42 h die Woche. Laut Gesetz kann euch der AG mehr Pausenzeit gewähren, aber warum braucht ihr die doppelte unbezahlte Pausenzeit :) Wenn ich nicht total falsch rechne schenkt ihr eurem AG jeden Tag 30 min durch die zusätzlich gewährte Pausenzeit. Natürlich unbezahlt !

Findet euer AG vor Lachen noch in den Schlaf!!

Na ja es ist Sonntag vlt liege ich ja auch total falsch :)

Ihre Antwort