Erstellt am 28.04.2008 um 09:19 Uhr von galaxy
@lilo
was verbirgt sich hinter der Abkürzung ML?
In welcher Branche bist du beschäftigt, gibt es bei euch einen Dienstplan, welcher Tarifvertrag wird angewendet, habt ihr eine BV für Minus- bzw. Plusstunden, gibt es eine Gleitzeit bei euch??????
Viele Fragen, aber das was du schreibst, ist für mich nicht aussagekräftig genug....
Erstellt am 28.04.2008 um 16:05 Uhr von VIONÄR
BetrVG § 87
Überstunden sind zu beantragen und zu genehmigen, da kann denn auch keiner was streichen. Bei Minusstunden gilt nach meiner Auffassung, wenn es keine andere Regelung gibt, Garantielohn. Stellt sich der AN in den Dienst des AG und hat der dann keine Arbeit, so hat der AG Pech oder er macht mit dem BR eine BV zur Einrichtung von Arbeitszeitkonten, natürlich nur, wenn der TV dies zulässt. Damit kann man solche Schwankungen wunderbar ausgleichen.