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Können Minustunden ohne Zustimmung vom BR aufgebaut werden?

L
lilo
Jan 2018 bearbeitet

Wenn in der Betriebsvereinbarung nichts festgehalten wurde zwecks Minus.-bzw. Überstunden,ist doch niemand dazu verpflichtet Minus bzw. Überstunden zu leisten. Ist das richtig?? Nur mit Zustimmung der betreffenden Personen und dem BR. Sprich,...ein ML ist nicht berechigt einfach Stunden zu streichen ohne vorherie Absprache!!!???

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Community-Antworten (2)

G
Galaxy

28.04.2008 um 11:19 Uhr

@lilo

was verbirgt sich hinter der Abkürzung ML?

In welcher Branche bist du beschäftigt, gibt es bei euch einen Dienstplan, welcher Tarifvertrag wird angewendet, habt ihr eine BV für Minus- bzw. Plusstunden, gibt es eine Gleitzeit bei euch??????

Viele Fragen, aber das was du schreibst, ist für mich nicht aussagekräftig genug....

V
VIONÄR

28.04.2008 um 18:05 Uhr

BetrVG § 87 Überstunden sind zu beantragen und zu genehmigen, da kann denn auch keiner was streichen. Bei Minusstunden gilt nach meiner Auffassung, wenn es keine andere Regelung gibt, Garantielohn. Stellt sich der AN in den Dienst des AG und hat der dann keine Arbeit, so hat der AG Pech oder er macht mit dem BR eine BV zur Einrichtung von Arbeitszeitkonten, natürlich nur, wenn der TV dies zulässt. Damit kann man solche Schwankungen wunderbar ausgleichen.

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