Erstellt am 24.10.2018 um 08:44 Uhr von MaJoK
Sorry, ihr leistet Überstunden und die lasst ihr euch nicht bezahlen? Wusste gar nicht das man mit einer BV Gesetze außer Kraft setzen kann.
Vielleicht solltet ihr mal mit eurem AG gemeinsam über den Ausgleich von Überstunden nachlesen, das hat in Freizeit oder finanziell zu erfolgen.
Wie geht ihr den mit dem Verdienst eurer AN um?
Laut Gesetz soll eine Arbeitszeitkonto nach 12 Monaten ausgeglichen werden! Da steht aber nichts von Streichung!
Sorry aber mein BR dürfte ihr nicht sein!!!!
"...... da haben doch glatt die AN gearbeitet mit Überstunden und hätten das gar nicht gemusst laut einer BV ...... "
Findet euer AG eigentlich vor Lachen noch in den Schlaf ?!
Erstellt am 24.10.2018 um 09:02 Uhr von sanrad
Grundsätzlich sind wir AN angehalten die Überstunden auf ein Minimum zu halten ... ist ja auch gut so ... Und wenn doch Mehrarbeit anfällt, dann ist es so .....
Die geleisteten Ü-Stunden können natürlich in Form vom Freitzeit genommen werden. Hier sind wir alle (AN und AG ) recht flexibel und gemeinhin funktioniert dies auch ... und wenn der Abbau partout nicht geht, gibt's dann schon die Möglichkeit der Auszahlung ....
Blöd ist nur die aktuelle Situation, bei der, wie bereits geschildert, 'fälschlicherweise' sich Stunden angehäuft haben, was so nicht gewünscht war .... wobei es jeder MA bei der Kontrolle seines Zeitkonto sah, aber sich auch nicht gerührt hat ..... Hinweis darauf erfolgte nicht, dass viele Stunden sich angehäuft haben, und diese wieder abgebaut werden sollten... usw
Jedenfalls haben nun einige recht viele Stunden, und wir hinterfragen die Rechtmässigkeit der Streichung/Kappung auf einen bestimmten wert ...wäre toll wenn wir hierzu sachdienliche Hinweise bzgl. § oder ähnlcihes bekämen .....
Erstellt am 24.10.2018 um 09:13 Uhr von wdliss
BAG, Urteil vom 13.02.2002 – 5 AZR 470/00: „Ist der an sich vorrangige Zeitausgleich bei einem Arbeitszeitkonto nicht mehr möglich, hat ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten des Arbeitnehmers jedenfalls dann zu erfolgen, wenn der Zeitausgleich aus Gründen unterblieben ist, die vom Arbeitnehmer nicht zu vertreten sind"
Erstellt am 24.10.2018 um 09:23 Uhr von neci
Hallo
Also das mit dieser BV ist ja wohl ein Witz, wer so etwas unterschreibt, dem fehlen ein paar Schrauben. Aber mal was anderes:
Ist Euch überhaupt bewusst, das Überstunden gar nicht verfallen dürfen? Das ist nämlich "kriminell" da Steuerbetrug. Einen kleinen Tipp bei der Krankenkasse und bei euch brennt die Bude.
Nur mal so zum nachdenken.
Erstellt am 24.10.2018 um 09:27 Uhr von sanrad
Hallo wdliss .... danke für den Hinweis....in den meisten Fällen (uns ist nix negatives bekannt) funktioniert der Ausgleich ja auch.
Im aktuellen Fall wurden Stunden aufgezeichnet, was so nicht geschehen sollte. Und die MA wissen auch, dass sie auf ihren Zeitkonten, entgegen der BV-Regelung, zuviele Stunden haben, die sie nicht haben dürften / sollten . Anmerkung: die Kappung /Streichung haben uns ja nicht einfach so aufdrücken lassen, sondern natürlich regelmässige Gegenleistung gefordert und erhalten.
Daher die ursprüngliche Frage, wie mit der Nachträglich Streichung/Kappung umzugehen ist ....
Erstellt am 24.10.2018 um 17:49 Uhr von Pickel
Majok, welches Gesetz genau untersagt nochmal das Nichtvergüten von Überstunden?
Erstellt am 25.10.2018 um 07:44 Uhr von wdliss
Es wird ja einen Grund haben, warum der Ausgleich nicht funktioniert hat. Und es ist ja für jeden neutralen erstmal davon auszugehen, dass aufgrund der Arbeitssituation in diesen Fällen zu viele Überstunden aufgebaut wurden. Das müsste im Zweifel der AG vor Gericht schon widerlegen können um hier "im Recht zu sein".