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Handelt es sich hier um Leiharbeiter?

B
Blubbel
Jan 2018 bearbeitet

Brauche dringend Rat!!! Unser Betrieb (Altenheim in priv. Trägerschaft) hat seit Okt.06 ein sog.2. Standbein- mobiler Dienst.Lt. Aussage AG ist es ein eigenständiger Betrieb indem unsere Chefin Geschäftsführerin ist .( Vater ist Eigentümer des gesamten Gebäudes) Da bei uns im stationären Bereich Anfag des Jahres ca. 3000 Überstunden standen und wir als BR gemeckert haben,werden jetzt mit Gewalt die Überstunden runtergefahren , und zwar indem sie die MA des ambul. Dienstes bei uns im Haus arbeiten lässt.Lt. Aussage AG vermietet sie die MA des a. D. an unser Haus , da die arbeitstechnisch nicht ausgelastet sind.Die ersten MA unseres Hauses haben bereits einige Minustunden. Welche Möglichkeit haben wir als BR? Hätte sie von uns eine Zustimmung gebraucht?

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Community-Antworten (2)

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Angi1

14.05.2007 um 11:28 Uhr

Hallo Blubbel,

habe im Fitting dazu bei § 99 RN 33 folgendes gefunden: " Der Begriff der Einstellung setzt nicht voraus, dass ein Arbeitsverhältniss begründet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. zuletzt 12.11.02 AP Nr. 43) liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vor, wenn Personen (also nicht nur Arbeitnehmer) in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber als Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an, so dass § 99 auch bei der Einstellung von NichtArbN greift."

MfG Angi1

B
Blubbel

19.05.2007 um 11:15 Uhr

Hallo Angi 1,

Danke für deinen Rat! Da diese NichtArbn ja nun schon ca. 1/2 Jahr bei uns arbeiten uns wir als BR nicht sofort reagiert haben, liegt ja bestimmt unsererseits so eine Art Duldung vor , oder? Da gibt es doch rechtlich sicher Schwierigkeiten! Oder reicht es wenn wir den §99 beim AG so anbringen?

MfG und danke im voraus Blubbel!

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