Hilefe, es brennt...

Wir haben eine Betriebsvereinbarung, in der die Arbeitszeit geregelt ist. Es gibt ein Gleitzeitmodell mit festgelegter Kernarbeitszeit. Die Kernarbeitszeit ist Mo- bis Do. 09. - 15.30 Uhr und Freitag 09 - 14 Uhr.
Nun möchte unser Arbeitgeber durchsetzten, daß die Büros bis 17.00 Uhr besetzt werden. Hierbei ergeben sich Probleme, da wir MA haben, die Alleineziehend sind bzw. Mütter sind mit kleinen Kindern, die auf die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten angewiedsen sind. Diese sind jedoch nur bis 16.30 Uhr geöffnet. Trotzdem möchte der Arbeitgeber Ihnen die Arbeitszeit bis 17 Uhr vorschreiben.
Wie sollen wir hier verfahren? Gibt es Gesetze, die diese Vorschrift widerlegen können?
Der Arbeitgeber möchte eine Beriebsvereinbarung, die für alle Mitarbeiter gilt bzw. die die Arbeitszeit im Wechsel bis 17 Uhr vorschreibt....
Was können wir tun???