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Inventur zwischen den Feiertagen

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melli110576
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und ein neu gegründeter BR. Unsere GF möchte wie jedes Jahr die Inventur zwischen den Feiertagen legen, alle anderen Mitarbeiter ausser ein paar Ausnahmen die zählen müssen haben dann Betriebsurlaub. Die komplette Logistik ist zur Zwangsarbeit dann verdonnert. Kann ich hier als BR was machen? Bei der Länge der Arbeitszeiten habe ich Mitbestimmungsrecht das weiss ich, aber alles andere? Wäre dankbar um eure Unterstützung.

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

07.11.2019 um 09:07 Uhr

Ja, ihr könnt was machen. Wenn Betriebsferien vereinbart sind, dann gilt das für alle. Es sei denn, ihr habt im Zuge eurer Mitbestimmung mit dem AG Ausnahmen vereinbart. Der AG kann weder Betriebsferien, noch Ausnahmen, noch Arbeitstage für bestimmte Mitarbeiter eigenmächtog ohne Zustimmung des BR anordnen. Siehe auch § 87 Abs. 1 Nr. 2,3,5 BetrVG.

B
BRHamburg

07.11.2019 um 09:15 Uhr

Die Frage, so wie sie hier gestellt wurde, muss man mit Nein beantworten. Du, als einzelnes BRM kannst nichts machen. Aber ihr als Betriebsrat könnt, wie Kratzbürste schon gesagt hat. Wie sehen es den die anderen aus dem BR?

M
melli110576

07.11.2019 um 09:54 Uhr

Sorry BRHamburg da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt das ich als einzel Person nichts machen kann ist mir klar auch wenn ich den Vorsitz habe es ging schon darum was WIR als BR machen können und was die weiteren Schritte sein könnten

T
titapropper

07.11.2019 um 10:21 Uhr

was Zwangsarbeit ist, weisst du aber schon?

C
celestro

07.11.2019 um 10:39 Uhr

Man sollte sich aber natürlich fragen, was bei der ganzen Sache am Ende heraus kommen soll. Denn die Inventur muss jemand machen und zwischen den Feiertagen klingt nach einem guten Datum. Da während der Zählung andere Arbeit wohl auch kaum stattfinden kann, klingt das alles nach einer sehr sinnvollen Regelung. Da jetzt rein zu grätschen sollte man also eher dann, wenn die Sache aus eigener Sicht totaler Schrott ist, oder nur in soweit, das rechtlich korrekt hinzubiegen.

T
takkus

07.11.2019 um 11:00 Uhr

Ich frage mich, ob ihr nicht schon im Vorfeld einen Fehler gemacht habt- nämlich bei der Mitbestimmung zu den Urlaubsgrundsätzen. Du schreibst, die Inverter findet "schon immer" zwischen den Feiertagen statt. Was wollt ihr auf wessen Druck hin denn glattziehen? Auch bei uns findet die Inventur zwischen den Feiertagen statt. Macht auch Sinn. Im übrigen sollen Arbeitgeber und Betriebsrat für das Wohl der Arbeitnehmer und des BETRIEBES vertrauensvoll zusammen arbeiten (§2 Abs. 1 BetrVG). Eine Inventur ist nunmal nötig. Also überlegt wie ihr das Ganze auf sinnvolle Art regelt. Muss an allen Tagen jeder Mitarbeiter der Logistik anwesend sein? Kann man die "Zwangsarbeit" (bitte nochmal genau über diese Wortwahl nachdenken) für die Logistiker im nächsten Jahr angenehmer gestalten?

S
stehipp

07.11.2019 um 11:04 Uhr

Ich sehe das wie celestro. Die Inventur muss nun mal gemacht werden, und dass das durch Mitarbeiter der Logistik gemacht wird klingt in erster Linie auch nicht komplett abwegig. Grundsätzlich ist der BR natürlich in der Mitbestimmung. Ich würde mir jetzt eher dahingehend Gedanken machen, ob man für die Kollegen der Logistik nicht irgendwas "raushandeln" können. Zusätzliche Freizeit; zusätzliche Zahlung, einen Schokonikolaus....

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