Guten Morgen,

ich führe doch tatsächlich die Diskussion darüber ob
Teilzeit während der Elternzeit sowie Teilzeit generell mitbestimmungspflichtig ist oder nicht.
Der AG ist der felsenfesten Meinung das dies nicht so ist, ebeeso auch die Rechtsaussage der hauseigenen Rechtsvertreter.
Ich beziehe mich aber voll auf den §87 Punkt 2 und sehe eine eindeutige Mitbestimmungspflicht!

Habt ihr dazu Erfahrungen aus euren Betrieben oder entsprechende Unterstützung für mich?
Vielen Dank
Gruß
Nenja