ein MA hat ein alkoholproblem. Der AG möchte nun diesen MA kündigen. Wir haben mal gehört dass der AG solch einen MA erst einmal eine Entziehungskur anbieten muss. Erst bei ablehnung solcher maßnahmen kann der AG kündigen.

Wer kann uns auskunft geben, bzw. wo kann man so etwas nachlesen?

Vielen Dank

Gruß
Bodensee