Erstellt am 24.04.2008 um 20:44 Uhr von Kölner
@Bodensee
Wegen Alkoholproblemen kann man nicht kündigen. Man kann auch nicht wegen Scheidung kündigen oder wegen Schulden.
Du darfst also gerne "ein wenig" genauer werden...
Erstellt am 24.04.2008 um 22:55 Uhr von pirat
@ Bodensee
..... wo kann man so etwas nachlesen?....
hier steht, was AG so darüber denken und die Tipps, die sie sich geben! Interessant zu wissen, wie *Die* ticken!
Wie Sunzi schon sagte, vor fast 2500 Jahren,"Eine Strategie ist ein längerfristig ausgerichtetes planvolles Anstreben einer vorteilhaften Lage oder eines Ziels" (Zitat)
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/problem-mitarbeiter/artikel04703.html#
Erstellt am 25.04.2008 um 08:01 Uhr von Bodensee
unser MA hat schon öfter mal was während der Arbeit getrunken ohne bisher irgendwelcher Konsequenzen. Nun bekam dies der AG mit, und hat dieses Problem gemerkt. Der AG ermahnte diesen MA mündlich.
Jetzt kam der AG zum BR und kündigte an, sollte dieser MA nochmal betrunken sein, fliegt er!
Der BR fand nun heraus, dass dieser MA bereits ein Schriftstück unterschrieben hat, wo drin stehen soll, dass er während der Arbeit nicht mehr trinkt.
Nun ist unsere Frage, sollte dieser MA wieder mal betrunken sein, müsste der AG diesem MA nicht erst einmal eine Entziehungskur anbieten bevor er diesen entlässt??
Danke
Bodensee
Erstellt am 25.04.2008 um 08:16 Uhr von Nemeth
@Bodensee
Der AG ist verpflichtet eine Entziehungskur anzubieten - ABER: nur wenn der Mitarbeiter sich bei ihm oder dem BR outet, dass er alkoholkrank ist. Sobald er das macht, kann ihn der AG nicht kündigen, sondern muss ihm eine Entziehungskur anbieten. Dies alles im Zusammenspiel mit seinem Arzt.
Erfahrungsgemäß ist es aber äußerst schwierig dies einem alkoholkranken Kollegen klarzumachen.
Outet er sich nicht und wird alkoholisiert "erwischt" hat er wenig Chancen der Kündigung entgegenzuwirken.
Erstellt am 25.04.2008 um 08:18 Uhr von Bodensee
@Nemeth
so etwas dachte ich auch. Aber wo steht das, dass der AG eine Entziehungskur anbieten MUSS?
Wir haben leider nichts gefunden.
Erstellt am 25.04.2008 um 08:36 Uhr von Nemeth
Schau mal ins Kündigungsschutzgesetz § 1 -Stichwort "Alkohol- und Drogenschutz"
Erstellt am 25.04.2008 um 08:47 Uhr von Nemeth
@Bodensee - nochmals ein Auszug aus eine AG-Urteil:
Alkoholmissbrauch im Betrieb kann eine verhaltensbedingte Kündigung gegebenenfallsrechtfertigen. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer alkoholisiert zur Arbeit erscheint oder erst im Betrieb Alkohol zu sich nimmt (Griebeling in KR, 8. Auflage § 1 KSchGRandnummer 421). Ist der Arbeitnehmer dagegen alkoholkrank, ist eine verhaltensbe-dingte Kündigung in der Regel wegen fehlenden Verschuldens ungerechtfertigt (ver-gleiche BAG vom 26.01.1995, 2 AZR 649/94 sowie Griebeling in KR, 8. Auflage, § 1KSchG Randnummer 421)
Erstellt am 25.04.2008 um 18:06 Uhr von Stanley
Mir fallen bei diesen Sachen immer die anderen Kollegen im Betrieb ein - häufig müssen diese Teile der Arbeit des kranken AN mitmachen, weil sie
a) keinen Ärger haben wollen und als "Petze" da zustehen
b) den "Laden am Laufen" halten wollen
c) den Versprechungen des kranken AN glauben, dass er es in Zukunft lassen will...
Hat man nicht da als BR auch eine Pflicht den den anderen Arbeitskollegen gegenüber? - Schließlich können (z.B.) 3 Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz nicht unter Umständen 30% mehr Leistung erbringen, damit sie den Kollegen schützen können - Oder?
Erstellt am 25.04.2008 um 18:56 Uhr von Kölner
@Stanley
Das nennt man dann Co-Abhängigkeit!