ich arbeite in einer Reha-Klinik mit ca 530 MA und bin erst seit letztem Jahr im Betriebsrat.
Für die BR- Arbeit bin ich freigestellt. Somit leiste ich keinen Schichtdienst mehr.
Wie sieht es da mit den Schichtzulagen aus, stehen sie mir trotzdem zu ?
Auf der Fortbildung wurde uns vom Anwalt gesagt, dass sie uns zustehen. Mein Arbeitgeber aber meint, da ich mir das selbst ausgesucht habe, mich freistellen zu lassen, stünden mir keine Zulagen zu.
Ja, ich habe es mir selbst ausgesucht. Aber ist es nicht auch so, dass es verpflichtend ist, jemanden für die BR-Arbeit freizustellen ?
Was meint ihr ? Wie wird das bei euch gehandhabt ?