Schichtzulagen
Guten Morgen,
ich arbeite in einer Reha-Klinik mit ca 530 MA und bin erst seit letztem Jahr im Betriebsrat. Für die BR- Arbeit bin ich freigestellt. Somit leiste ich keinen Schichtdienst mehr. Wie sieht es da mit den Schichtzulagen aus, stehen sie mir trotzdem zu ? Auf der Fortbildung wurde uns vom Anwalt gesagt, dass sie uns zustehen. Mein Arbeitgeber aber meint, da ich mir das selbst ausgesucht habe, mich freistellen zu lassen, stünden mir keine Zulagen zu. Ja, ich habe es mir selbst ausgesucht. Aber ist es nicht auch so, dass es verpflichtend ist, jemanden für die BR-Arbeit freizustellen ? Was meint ihr ? Wie wird das bei euch gehandhabt ?
Community-Antworten (3)
06.11.2019 um 12:05 Uhr
Also Respekt: seit letztem Jahr im BR und schon komplett freigestellt. Kann man machen, halte ich persönlich für sehr mutig.
Dir darf als freigestellter BR kein Nachteil entstehen. Wenn Du Schicht-/ WE- und Feiertagszulagen sowie Nachtarbeitszulagen bis zu deiner Freistellung bekommen hast, must Du weiterhin so behandelt werden, als würdest Du weiter deine Schichten arbeiten gehen. Wenn ich mich nicht täusche, wird hier im rahmen des Lohnausfallprinzips der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen. Diesen Durchschnitt der Zulagen bekommst Du dann monatlich als regelmäßige Zahlung.
Zitat: "Mein Arbeitgeber aber meint, da ich mir das selbst ausgesucht habe, mich freistellen zu lassen, stünden mir keine Zulagen zu."-> wie lange geht das denn schon? Seit letztem Jahr?
06.11.2019 um 13:29 Uhr
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ja, seit Juli 2018 bin ich freigestellt.
06.11.2019 um 15:09 Uhr
Wow! Und seit dem bekommst Du keine Zulagen? Dann mach den Anspruch im Rahmen der Ausschlußfrist unverzüglich schriftlich geltend. Eine tiefergehende Beratung solltest Du bei einem Anwalt dazu erhalten.
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