BV zur Samstagsarbeit?
Hallo, meine Frage wäre folgende:
wir haben in unserem Betrieb das +- 50 Std Gleitzeitmodel.. braucht mein Arbeitgeber eine BV wenn wir ( innerhalb des Gleitzeitrahmens ) Samstags freiwliig kommen wollen um den angefallenen Lieferrückstand abzubauen.. Ich möchte hier nochmal betonen das wir alle freiwillig kommen wollen......
Community-Antworten (1)
24.04.2008 um 12:24 Uhr
Der AG muss die Überstunden (auch wenn sie "nur" zum Aufbau von Gleitzeitvolumen dient) vom BR genehmigen lassen. Es handelt sich ja wohl bei euch in diesem Falle um Arbeit außerhalb der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit.
Eine BV ist dazu nicht erforderlich, es sei denn ihr wollt derartige Aktionen auch grundsätzlich für die Zukunft regeln.
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