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Dienstpläne - wann muß der AG dem BR spätestens den Dienstplan für den kommenden Monat zur Genehmigung vorlegen?

U
utoko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Werkschutzunternehmen im Schichtdienst. Z. Zt. gibt es Probleme mit dem Schichtplan. Meine Frage nun: wann muß der AG dem BR spätestens den Dienstplan für den kommenden Monat zur Genehmigung vorlegen. Wir bekommen ihn in letzter Zeit immer so knapp, daß wir kaum Zeit haben, Änderungen vorzunehmen. Gruß Utoko

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

24.04.2008 um 15:18 Uhr

@br: sag doch gleich: zwei Wochen ;-) @utoko: Dann genehmigt doch mal nicht - mal gucken, wie der Chef dann arbeiten will... Und wenn er "einfach anordnet" E-Stelle anrufen. Die Kosten werden dann auch euren Chef "beflügeln"

J
jotim

27.04.2008 um 16:16 Uhr

Bitte dran denken: Wenn nichts anderes bei Euch geregelt ist, muss der Arbeitgeber dem BR die Unterlagen ja auch so vorlegen, dass der ganze BR (also im Rahmen einer BR-Sitzung) darüber beraten kann. Also - entweder ausreichend vor einer regelmäßigen BR-Sitzung - oder ihr macht eben eine BR-Sondersitzung zur Beratung der Schichtpläne. Auch das wird (durch den Zeit- und Sachaufwand) für den Arbeitgeber teuer und er überlegt sich sicher das mal etwas ordentlicher und pünktlicher zu handhaben. Es macht ja auch für ihn und seine Planung Sinn, das ganze etwas länger vorzubereiten. Dazu könnte er ja für kurzfristige Umplanungen (Krankenausfall, usw.) eine Vereinbarung mit dem BR treffen, wie damit umgegangen wird.

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