Hallo zusammen,
ich bin im Chemietarif NRW und habe meine Stelle am 01.08.14 besetzt mit der E 06/02. Ab April 2016 war ich im Beschäftigungsverbot mit anschließender Elternzeit von 2 Jahren und habe am 01.08.2016 die E6/04 erhalten. Rückkehr in den Betrieb war der 07.12.2018.
Da die Wartezeit 2 Jahre beträgt, hätte ich meines Erachtens ab dem 01.08.2016 die E7/04 erhalten müssen. Dies ist aber nicht passiert da ich im BV war und die Umgruppierung nicht beantragt wurde. Ich habe zum 01.08.2019 die E7/4 erhalten. Da ich seitdem 01.08.2019 eine höherwertige Stelle besetze, stellt sich für mich nun die Frage eine Umgruppierung. Aber hätte ich nicht im August 2016 bereits in die E7 gestuft werden müssen? Soweit ich weiß, darf man durch das Beschäftigungsverbot keine Nachteile haben.
Danke im Voraus.