Korrektur der Arbeitszeit
Ich habe Kollegen die 6 Stunden arbeiten. Ab 6 Stunden und 1 Minute wird Ihnen automatisch eine halbe Stunde abgezogen. Ich kann das korrigieren aber was ist rechtens. Muss ich die Pause anpassen? Also ich gebe Ihnen dann 1 Minute Pause damit sie 6 Stunden gut geschrieben bekommen? Oder ändere ich die Arbeitszeit auf 6 Stunden? Ich finde leider nichts darüber was korrekt ist. Och habe aber gehört den Mitarbeitern 1 Minute psuse zu geben wäre Betrug. Bitte helfen Sie mir. Wo kann ich das nachlesen? Ab wieviel Minuten über 6 Stunden darf der AG erst dir halbe Stunde automatisch abziehen? Danke
Lg Nicole
Community-Antworten (8)
24.04.2023 um 09:14 Uhr
Hallo, bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit ist eine Pause von 30 min. zu machen, bei 9 Std. mindestens 45 min. Das regelt das ArbZG § 4
24.04.2023 um 09:59 Uhr
Man kann beim Stempel eine Karenzzeit einstellen, wo dann auf oder abgerundet wird. Man kann ja nie Minutengenau stempeln.
24.04.2023 um 10:27 Uhr
Wir haben ein Elektronisches System das so eingestellt ist das nach 6 Stunden die nächsten 30 Minuten automatisch als Pausenzeit nicht in die Arbeitszeit gerechnet werden. In deinem beschriebenen fall würde das System zwar die Stechzeiten (z.B. 7:00 - 13:01 Uhr)anzeigen aber am Ende 6 Stunden Arbeitszeit buchen. Erst ab 6:30 Stunden wird dann wieder Arbeitszeit gezählt.
Wenn Du schreibst das nach 6 Stunden automatisch was abgezogen wird habt ihr ein Elektronisches System?
Habt ihr eine BV die die Arbeitszeit regelt? Ansonsten solltest Ihr das machen.
24.04.2023 um 11:57 Uhr
Es wird automatisch ab 6 Stunden und einer Minute eine halbe Stunde Pause abgezogen. Karenzzeit müsste ich anregen. Eine BV gibt es nicht.
24.04.2023 um 12:48 Uhr
Bei einer elektronischen Zeiterfassung wird dringend eine BV benötigt. Die W.A.F. hat mir mal eine BV zukommen lassen, diese muss dann nur noch an eurer Gegebenheiten angepasst werden.
24.04.2023 um 12:56 Uhr
Der AG hat bei 6h und 1 Minute ein Problem. Die einfachste Lösung wäre, wenn alle einverstanden sind, dass er diese Minute (1/60 Überstunde) nicht annimmt. Wer auf dieser Minute allerdings besteht der muss eine halbe Stunde Pause machen. Das System kann man bestimmt so programmieren.
24.04.2023 um 16:29 Uhr
Um das Gesetz zu zitieren. "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
6 Stunden und eine Minute -> 30 Minuten Pause
Die Arbeitszeit hier bei 6 Stunden zu kappen (bzw zu korrigieren) finde ich hier legitim, da diese Überzeit eh nicht angeordnet wurde. Vielleicht arbeitet ihr hier auch mit eurem BR mal was aus.
26.04.2023 um 17:04 Uhr
Bescheinigt der AN die Arbeitszeit nach 6 Stunden beendet und nur die Zeit verspätet erfasst zu haben, bist Du immer auf der sicheren Seite.
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