Ruhestand, 520.-€ Job , BR-Mandat
Hallo ! Ich hab da mal ne Frage bezüglich Renteneintritt , BR- Mitglied und ab nächstes Jahr Urlaubsvertretung auf 520.- € im gleichen Betrieb. Ich gehe am 1.10.24 in den regulären Ruhestand. Und mir wurde angeboten auf 520 .-€ Basis für einen Kollegen die Urlaubsvertretung im gleichen Betrieb zu machen. Meine Frage bezieht sich auf mein BR-Mandat : Erlischt mein Mandat mit Eintritt in den Ruhestand oder bleibt es bestehen wenn ich im gleichen Betrieb weiter arbeite ?? Allerdings nur auf 520.- €.
Community-Antworten (14)
24.09.2024 um 19:24 Uhr
ist es gleich im Anschluss? Wielange ist den die Urlaubsvertretung
24.09.2024 um 19:30 Uhr
Arbeitsvertrag gilt ab den 1.10.24
24.09.2024 um 19:34 Uhr
Urlaubsvertretung insgesamt 6 Wochen pro Jahr und 2 Wochen Krankheit ist auch eingeplant. Sprich es sind etwa insgesamt 8 Wochen im Jahr.
24.09.2024 um 19:50 Uhr
aber dann mit unterbrechung? oder Vertrag und Arbeit auf Abruf?
25.09.2024 um 09:23 Uhr
Geringfügig Beschäftigte, die nicht selbständig sind, sind Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 BetrVG) Sie sind Teilzeitarbeitnehmer, nach dem TzBfG).
Wenn Du also ununterbrochen Beschäftigt bist bleibt Dein Mandat bestehen.
25.09.2024 um 10:03 Uhr
"Urlaubsvertretung insgesamt 6 Wochen pro Jahr und 2 Wochen Krankheit ist auch eingeplant. Sprich es sind etwa insgesamt 8 Wochen im Jahr. "
Also 8 Wochen von 52! Und wie machst du das dann an den Sitzungstagen? Einfach nicht kommen?
25.09.2024 um 10:09 Uhr
Hmm.
Also, wenn es übergangslos ist dann bist du noch im BR. Allerdings muss man auch mal loslassen und andere hinlassen. Mein Vater war 47 Jahre im Stadtrat und ist dann zurückgetreten, da auch mal jüngere da hinkommen.
25.09.2024 um 10:20 Uhr
das eine ist die rechtliche Betrachtung, das andere die Praktische. Unsere GFB Beschäftigten haben ihr Mandat zurückgegeben. Wenn sie jede Woche 3,5 Std zur Sitzung kommen ,bleibt nicht mehr viel Zeit übrig für die "eigentliche" Arbeit. Das macht dann nicht mehr so richtig Sinn.
Andererseits, wenn Mikal an den 46 Wochen, an denen er nicht im Betrieb trotzdem zu den Sitzungen kommt - warum nicht? Ist ja schließlich ein "Ehrenamt"
25.09.2024 um 10:43 Uhr
"Andererseits, wenn Mikal an den 46 Wochen, an denen er nicht im Betrieb trotzdem zu den Sitzungen kommt - warum nicht? Ist ja schließlich ein "Ehrenamt""
Wenn er an den Sitzungen teilnimmt, hat er aber einen Anspruch auf Ausgleich, oder nicht?
25.09.2024 um 13:03 Uhr
Wenn er an den Sitzungen teilnimmt, hat er aber einen Anspruch auf Ausgleich, oder nicht? er hat m.W. ein Anspruch auf Freizeitausgleich, was bedeutet dass er eigentlich gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit erscheinen müsste. Ich an seiner Stelle würde auch anderen die Möglichkeit geben nachzurücken, er ist ja nicht mehr täglich im Geschehen ,und bekommt vieles nicht mehr mit.
25.09.2024 um 13:08 Uhr
"Ich an seiner Stelle würde auch anderen die Möglichkeit geben nachzurücken, er ist ja nicht mehr täglich im Geschehen ,und bekommt vieles nicht mehr mit. "
So sehe ich das auch.
25.09.2024 um 14:58 Uhr
Die Frage ist eher ob du einen neuen Vertrag bekommst oder nur eine Vertragsänderung. Neuer Vertrag = Raus Vertragsänderung = Bleiben
25.09.2024 um 15:14 Uhr
"Die Frage ist eher ob du einen neuen Vertrag bekommst oder nur eine Vertragsänderung."
Warum?
"Neuer Vertrag = Raus Vertragsänderung = Bleiben"
das halte ich (Sorry) für Unsinn!
25.09.2024 um 16:18 Uhr
Nicht nur du! Wenn man einen neuen Vertrag bekommt so ist doch das kein Ausscheiden aus dem Betrieb.
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