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Ruhestand, 520.-€ Job , BR-Mandat

M
Mikal
Sep 2024 bearbeitet

Hallo ! Ich hab da mal ne Frage bezüglich Renteneintritt , BR- Mitglied und ab nächstes Jahr Urlaubsvertretung auf 520.- € im gleichen Betrieb. Ich gehe am 1.10.24 in den regulären Ruhestand. Und mir wurde angeboten auf 520 .-€ Basis für einen Kollegen die Urlaubsvertretung im gleichen Betrieb zu machen. Meine Frage bezieht sich auf mein BR-Mandat : Erlischt mein Mandat mit Eintritt in den Ruhestand oder bleibt es bestehen wenn ich im gleichen Betrieb weiter arbeite ?? Allerdings nur auf 520.- €.

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Community-Antworten (14)

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Damei81

24.09.2024 um 19:24 Uhr

ist es gleich im Anschluss? Wielange ist den die Urlaubsvertretung

M
Mikal

24.09.2024 um 19:30 Uhr

Arbeitsvertrag gilt ab den 1.10.24

M
Mikal

24.09.2024 um 19:34 Uhr

Urlaubsvertretung insgesamt 6 Wochen pro Jahr und 2 Wochen Krankheit ist auch eingeplant. Sprich es sind etwa insgesamt 8 Wochen im Jahr.

D
Damei81

24.09.2024 um 19:50 Uhr

aber dann mit unterbrechung? oder Vertrag und Arbeit auf Abruf?

L
lolium

25.09.2024 um 09:23 Uhr

Geringfügig Beschäftigte, die nicht selbständig sind, sind Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 BetrVG) Sie sind Teilzeitarbeitnehmer, nach dem TzBfG).

Wenn Du also ununterbrochen Beschäftigt bist bleibt Dein Mandat bestehen.

K
Kehler

25.09.2024 um 10:03 Uhr

"Urlaubsvertretung insgesamt 6 Wochen pro Jahr und 2 Wochen Krankheit ist auch eingeplant. Sprich es sind etwa insgesamt 8 Wochen im Jahr. "

Also 8 Wochen von 52! Und wie machst du das dann an den Sitzungstagen? Einfach nicht kommen?

NB
nicht brauchen

25.09.2024 um 10:09 Uhr

Hmm.

Also, wenn es übergangslos ist dann bist du noch im BR. Allerdings muss man auch mal loslassen und andere hinlassen. Mein Vater war 47 Jahre im Stadtrat und ist dann zurückgetreten, da auch mal jüngere da hinkommen.

L
lolium

25.09.2024 um 10:20 Uhr

das eine ist die rechtliche Betrachtung, das andere die Praktische. Unsere GFB Beschäftigten haben ihr Mandat zurückgegeben. Wenn sie jede Woche 3,5 Std zur Sitzung kommen ,bleibt nicht mehr viel Zeit übrig für die "eigentliche" Arbeit. Das macht dann nicht mehr so richtig Sinn.

Andererseits, wenn Mikal an den 46 Wochen, an denen er nicht im Betrieb trotzdem zu den Sitzungen kommt - warum nicht? Ist ja schließlich ein "Ehrenamt"

K
Kehler

25.09.2024 um 10:43 Uhr

"Andererseits, wenn Mikal an den 46 Wochen, an denen er nicht im Betrieb trotzdem zu den Sitzungen kommt - warum nicht? Ist ja schließlich ein "Ehrenamt""

Wenn er an den Sitzungen teilnimmt, hat er aber einen Anspruch auf Ausgleich, oder nicht?

J
jutti1965

25.09.2024 um 13:03 Uhr

Wenn er an den Sitzungen teilnimmt, hat er aber einen Anspruch auf Ausgleich, oder nicht? er hat m.W. ein Anspruch auf Freizeitausgleich, was bedeutet dass er eigentlich gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit erscheinen müsste. Ich an seiner Stelle würde auch anderen die Möglichkeit geben nachzurücken, er ist ja nicht mehr täglich im Geschehen ,und bekommt vieles nicht mehr mit.

K
Kehler

25.09.2024 um 13:08 Uhr

"Ich an seiner Stelle würde auch anderen die Möglichkeit geben nachzurücken, er ist ja nicht mehr täglich im Geschehen ,und bekommt vieles nicht mehr mit. "

So sehe ich das auch.

A
Andi67

25.09.2024 um 14:58 Uhr

Die Frage ist eher ob du einen neuen Vertrag bekommst oder nur eine Vertragsänderung. Neuer Vertrag = Raus Vertragsänderung = Bleiben

C
celestro

25.09.2024 um 15:14 Uhr

"Die Frage ist eher ob du einen neuen Vertrag bekommst oder nur eine Vertragsänderung."

Warum?

"Neuer Vertrag = Raus Vertragsänderung = Bleiben"

das halte ich (Sorry) für Unsinn!

NB
nicht brauchen

25.09.2024 um 16:18 Uhr

Nicht nur du! Wenn man einen neuen Vertrag bekommt so ist doch das kein Ausscheiden aus dem Betrieb.

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