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NACHTSCHICHT AUF FREIWILLIGER BASIS - muss der BR auch hier mitbestimmen?

M
mmog
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsratsfreunde,

bin neu hier forum und habe folgende Frage. Bin im Betriebsrat und habe jetzt aus unserer Tageszeitung erfahren das unsere Firma wieder Leute sucht. Dabei stellte ich fest das sie Leute für die Dauernachtschicht suche. Wir als Betriebsrat haben von diesen Plänen nichts gewußt? Wenn mann das als BR aus der Zeitung erfährt ist das schon hart finde ich!

  1. Ist dies dann bei einer Stellenausschreibung zulässig?
  2. Falls die einzustellende Person dann auf freiwilliger Basis Dauernachtschicht arbeiten möchte muss der BR auch hier Mitbestimmen?

Habe schon gegoogelt und festgestellet das er Mitbestimmungsflichtig ist aber eben bin ich mir unsicher was die Freiwilligkeit betrifft?

Vielen Dank an alle im Forum, tolle Basis

Gruß

4.64101

Community-Antworten (1)

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Doug1970

22.04.2008 um 20:20 Uhr

Hallo, zu allererst einmal. Ich würde erst einmal die Einstellungen die der Chef vorlegt nicht zustimmen. Mit der Begründung das der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Außerdem würde ich die GF abmahnen, und verlangen das die Informationen umgehend und ausführlich gegeben werden. Dann hat er mit euch zu reden ( verhandeln ). Gibt es schon Dauernachtschicht bei Euch??? Gibt es vereinbarungen zur Arbeitszeit. Alles Mitbestimmungspflichtig. Freiwilligkeit des Mitarbeiters in allen Ehren. Arbeitzszeit bleib mitbestimmungspflichtig. Macht ne BV. Und macht dem Chef klar das er so nicht handeln darf, und das dieses mit euch nicht funktioniert. Fahr die harte schiene sonst versucht er es immer wieder. Hart bleiben Kollege. Gruß Doug1970

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