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Urlaub nach einem Kuraufenthalt?

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elfenkoenig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin in einem großen Unternehmen in den Betriebsrat gewählt worden und gleich auch noch zur Vorsitzenden des Betriebsrats,nun habe ich eine Frage die ich leider nicht alleine beantworten kann und suche nun hier ein wenig Hilfe:eine Kollegin war drei Wochen zur Kur und der Kuraufenthalt endete dann an einem Donnerstag nun meine Frage"Ist es rechtens wenn ihr dann noch 2 Tage also, Freitag und Samstag als Urlaub angerechnet werden?????"Die Kolegin hat nur eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden die Woche.

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Community-Antworten (3)

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Petrus

22.04.2008 um 17:46 Uhr

Wieso "werden angerechnet"? Will sie Freitag nicht zur Arbeit kommen? Wenn sie bis Donnerstag krank ist und für Freitag und Samstag im Dienstplan steht, dann muss sie die zwei Tage arbeiten oder eben Urlaub nehmen.

M
Mona-Lisa

22.04.2008 um 19:45 Uhr

@elfenkönig, Donnerstag letzter Kurtag, Freitag und Samstag (in eurem Fall!) sind normal Arbeitstage, an denen sie arbeiten muss. Daran ändert sich auch nicht's, wenn sie Teilzeit arbeitet. Die Zeiten, wo man nach einem Kuraufenthalt noch einige Tage zur "Erholung" zuhause bleiben konnte, sind schon längst vorbei...... Sie hätte nun zwei Möglichkeiten gehabt: Wenn sie sich nicht arbeitsfähig gefühlt hat, wäre der Weg zum Arzt der richtige gewesen. Oder Urlaub beantragen! Nur! Du sagst, dass der Kollegin die zwei Tage als Urlaub abgezogen wurden. Hat sie ihn vorher nicht beantragt? Sollte sie diese zwei Tage einfach nicht zur Arbeit erschienen sein, hat sie noch einen Mordsdusel, dass der AG ihr dafür Urlaubstage berechnet hat! Ansonsten wäre das eine unerlaubte Freizeitnahme, die unangenehme Folgen haben könnte!

R
ratve

23.04.2008 um 17:08 Uhr

Das kommt auf den Arbeitsvertag an. Wenn als Arbeitstage Montag bis Donnerstag angegeben sind braucht Sie natürlich keinen Urlaub zu nehmen. Ansonsten kann ich Mona-Lisa nur zustimmen.

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