Hallo ihr Wissenden,
ich möchte in der Geschäftsordnung rein setzen wann ich ein Ersatzmitglied Laden muss. Weil es immer wieder in der Vergangenheit unendliche Diskussionen gab würde ich gerne Schreiben
§.. Wann ein Ersatzmitglied geladen wird
Die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung ist grundsätzlich Pflicht. Ein Ersatzmitglied darf nur einladen werden, wenn die Teilnahme eines Kollegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

a: Tatsächlichen Gründe. Elternzeit, Krankheit, Kuraufenthalt, Mutterschaftsurlaub, Urlaub, Teilnahme an einem Seminar, Wehr- oder Zivildienst.

b: Rechtlichen Gründe. Wenn eine Angelegenheit beraten oder beschlossen werden soll, die seine persönliche Rechtsstellung als Arbeitnehmer, also z. B. eine Kündigung oder Versetzung, oder als Betriebsratskollege (Beispiel: Ausschlussantrag) betrifft.

c: Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zur zeitweiligen Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes führen.

Was meint Ihr
Danke im voraus