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Wann ein Ersatzmitglied geladen wird

M
mcedeka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, ich möchte in der Geschäftsordnung rein setzen wann ich ein Ersatzmitglied Laden muss. Weil es immer wieder in der Vergangenheit unendliche Diskussionen gab würde ich gerne Schreiben §.. Wann ein Ersatzmitglied geladen wird Die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung ist grundsätzlich Pflicht. Ein Ersatzmitglied darf nur einladen werden, wenn die Teilnahme eines Kollegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

a: Tatsächlichen Gründe. Elternzeit, Krankheit, Kuraufenthalt, Mutterschaftsurlaub, Urlaub, Teilnahme an einem Seminar, Wehr- oder Zivildienst.

b: Rechtlichen Gründe. Wenn eine Angelegenheit beraten oder beschlossen werden soll, die seine persönliche Rechtsstellung als Arbeitnehmer, also z. B. eine Kündigung oder Versetzung, oder als Betriebsratskollege (Beispiel: Ausschlussantrag) betrifft.

c: Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zur zeitweiligen Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes führen.

Was meint Ihr Danke im voraus

1.745014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

16.02.2014 um 13:32 Uhr

Überflüssig, da gesetzlich geregelt. Da der BRV für die Ladung verantwortlich ist, kann es eigentlich auch keine Diskussionen geben. Wie groß ist euer Gremium?

M
mcedeka

16.02.2014 um 13:46 Uhr

Hallo wir sind 7, und das es Gesetzlich geregelt ist klar. Aber unsere EX Vorsitzende macht stunk und meint alles besser zu wissen, verbreitet somit immer wieder druck und Unsicherheit was ich somit vermeiden möchte.

K
Kölner

16.02.2014 um 13:53 Uhr

Bei 7 BRM ist es wirklich flüssig eine GO zu erstellen. Und wenn es um die EBRM nicht mehr geht, geht es demnächst über was anderes. Du hast ein ganz anderes rennen mit der ex BRV.

S
Snooker

16.02.2014 um 13:57 Uhr

*wir sind 7, und das es Gesetzlich geregelt ist klar. *

Wenn das doch klar ist, dann ist die Diskusion doch überflüssig. Zeig eurer EX wo es steht und sag ihr das es Sache des/der jetztigen BRV ist und sie sich geschlossen halten soll. Kölner hat dazu eigentlich schon alles notwendige gesagt.

M
mcedeka

16.02.2014 um 15:12 Uhr

Ich weiß wird ein harter Kampf. Danke

P
pemahu

16.02.2014 um 15:13 Uhr

obwohl völlig überflüssig: wenn es zu Klarstellung im Gremium hilft, warum nicht!

PS: bei c) fehlt Urlaub oder andere freizeitbedingte Ganztagesabwesenheit (automatisch wäre da ein zur Sitzung kommen unzumutbar, aber jeder betroffene BR kann signalisieren, dass er kommen wird

A
ActionHero

16.02.2014 um 21:40 Uhr

Wie ja schon gesagt wurde, hat so was nichts in einer GO zu suchen. Diese kann nur interne Abläufe regeln. Nicht aber bereits gesetzlich Geregeltes.

„Tatsächlichen Gründe. Elternzeit, Krankheit, Kuraufenthalt, Mutterschaftsurlaub, Urlaub, Teilnahme an einem Seminar, Wehr- oder Zivildienst.“

Bei einigen der hier genannten Gründe hätte ich aber auch so meine Probleme. Sie können Gründe sein, sind es aber nicht alle generell.

Wenn eure EX es ähnlich sieht, kann ich gut nachvollziehen warum sie hier Stress macht. Vielleicht sollte man sich einmal mit der Frage befassen, ob sie nicht vielleicht doch ab und an Recht mit ihrer Auffassung hat.

M
mcedeka

16.02.2014 um 22:05 Uhr

HI Ich sag ja wenn die Teilnahme eines Kollegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht (möglich) ist, nur dann Lade ich ein. Natürlich werden die Kollegen eingeladen. Aber es ist nicht in das Belieben Ihrer Kollegen gestellt, ob sie an Sitzungen teilnehmen oder nicht.

Die Teilnahme ist grundsätzlich Pflicht.

Und schon entsteht eine Grauzone die so klar geregelt ist

K
Kölner

16.02.2014 um 22:09 Uhr

Das stimmt nicht. Mit deinen Ausführungen trägst du garantiert NICHT zur Klärung der Mandatspflicht bei. Eher im Gegenteil. Ich muss hier mal Riedo recht geben: Deine Aufzählung KANN stimmen, muss aber nicht richtig sein. Also bitte.

Der BRV entscheidet individuell und nach recht und Gesetz. Fertig.

M
mcedeka

16.02.2014 um 22:39 Uhr

In § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG ist geregelt, dass BR-Mitgliedern Freizeitausgleich für BR-Tätigkeit außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit zu gewähren ist. Damit ist klargestellt, dass ein (Verhinderungsfall) allein wegen der zeitlichen Lage außerhalb der Arbeitszeit grundsätzlich nicht anzunehmen ist. Das BAG stellte klar, dass noch die Lage der BR-Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit, einen Verhinderungsgrund darstellt.

N
nicoline

16.02.2014 um 23:07 Uhr

Das BAG stellte klar, dass noch die Lage der BR-Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit, einen Verhinderungsgrund darstellt. Hast Du dafür ein Aktenzeichen?

A
ActionHero

16.02.2014 um 23:42 Uhr

@mcedeka

Sorry, aber du scheinst es nicht zu verstehen.

„Und schon entsteht eine Grauzone die so klar geregelt ist“

Es gibt keine Grauzone! Und gesetzlich oder richterlich Geklärtes, hat nichts in einer GO zu suchen.

Selbst wenn es in einer GO stehen würde, hätte es keine Auswirkungen auf die BRM. Oder willst du dir hier jetzt dein eigenes Recht schaffen?

Auch Urteile zu lesen und dann auch noch richtig einzuordnen, ist nicht jedermanns Sache.

Bei allem gebührenden Respekt, aber so langsam fange ich an, deine EX BRV zu verstehen.

S
snooker

17.02.2014 um 01:48 Uhr

mcedeka Mir ist immer noch nicht klar warum du was regeln willst was das gesetz schon regelt. Was dann die rechtlichen VVerhinderungsgruende betrifft, hier ist es noch nicht mal dem Gesetzgeber gelungen alle rechlichen Vehinderungsgruende zu bennenen und du meinst dies machen zu koennen. Du wirst daran scheitern weil es immer wieder neue individuelle rechtliche Gruende anders abgeurtrilt werden koennen. Ich denke auch dir ist der ganze Begriff der rechtlichen Gruende in diesem Zusammenhang gar nicht bewusst. Deshalb lass es dir sagen,dies ist keine sache die du in einer Go regeln kannst

H
Hartmut

17.02.2014 um 08:26 Uhr

Hallo mcedeka, tut mir leid der Sturm im Wasserglas hier. Wenn du etwas noch einmal aufschreiben willst, damit auch der letzte Schafskopf (m/w) im Gremium es versteht, dann ist das eine gute Sache. Allerdings, beachte zwei Sachen: (1) In die Geschäftsordnung gehört das nicht, denn es ist ja bereits gesetzlich geregelt. Schreib es auf einen 'Denkzettel', den du im Gremium verteilst. (2) Achte sehr darauf, nicht von der aktuellen Rechtsprechung abzuweichen! Weise klar darauf hin, dass dies der 'Stand vom tt.mm.jjjj' ist und Änderungen unterliegen kann (die du dann bitte auch nachführst - du siehst, da wartet richtig Arbeit! :)

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