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Kann der AG nach Krankheit bestimmen wann ich den Resturlaub zu nehmen habe.

K
klaus07
Nov 2019 bearbeitet

Im folgenden Fall, ist der AN vor Antritt seines Jahresurlaubs erkrankt und die Krankheit überdauerte seinen Urlaub. Hat der AG jetzt das Recht, den AN vorzuschreiben wann der den Urlaub zu nehmen hat?

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

04.11.2019 um 10:06 Uhr

K
Kjarrigan

04.11.2019 um 10:06 Uhr

§ 7 BUrlG (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen

da ändert auch die Krankheit nichts dran. Also einseitig vorschreiben kann der Ag dir den Urlaub nicht.

X
XYZ68

04.11.2019 um 10:30 Uhr

Aber der Arbeitgeber darf schon darauf hin wirken, dass der Resturlaub noch in diesen Jahr zu nehmen ist, wenn der Arbeitnehmer wieder gesund ist.

G
ganther

05.11.2019 um 00:51 Uhr

"Aber der Arbeitgeber darf schon darauf hin wirken, dass der Resturlaub noch in diesen Jahr zu nehmen ist, wenn der Arbeitnehmer wieder gesund ist. "

… und wenn der AN z.B. noch den ganzen Jahresurlaub hat, dann läuft es fast schon auf die Festlegung durch den AG hinaus. Insbesondere wenn er seiner Fürsorge nachkommen will und zumindest den gesetzlichen Urlaub gewähren möchte

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