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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der Arbeitgeber bestimmen wann der Mitarbeiter die angefallenen Überstunden abbummelt?

M
Monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben einen Mitarbeiter, der Überstunden angesammelt hat. Nun verlangt der AG, dass der Mitarbeiter diese abbummelt. Er schreibt fest wann dies passieren soll. Ist das zulässig - kann der AG bestimmen wann der MA die angefallenen Überstunden abbummelt?

Für Eure Hilfe vielen Dank im vorraus

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Community-Antworten (3)

M
merlin

23.06.2005 um 09:29 Uhr

Gibt es bei Euch irgendeine Regelung, wie und wann Überstunden zustandekommen und wie der Abbau zu erfolgen hat?

M
monk

23.06.2005 um 09:47 Uhr

Überstunden werden ausgezahlt oder abgebummelt, mehr steht da nicht drin im TV, es gibt keine Betriebsanweisung etc.

B
bosscat

23.06.2005 um 14:59 Uhr

Hallo, die Lage der täglichen Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates nach §87 BetrVG. Versucht es mal über diese Schiene

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