6 Tage Woche zulässig - ohne Zustimmung des Betriebsrats?
Hallo,
wir arbeiten im Normalfall 5 Tage die Woche zu je 8,4 Stunden. Abweichend davon ist vor einigen Jahren in einer BV verabschiedet wurden, das Samstags eine Sonderschicht von 8 Stunden möglich ist. Allerdings sind dazu keine weiteren Rahmenbedingung vereinbart wurden. Die Zeit wird auf ein Zeitkonto gut geschrieben.
Da unsere Auftragslage im Moment besonders gut ist, arbeiten wir nun seit Anfang des Jahres jeden Samstag. Da wir in 2 Schichten arbeiten, ist jeder aller 2 Wochen davon betroffen. Bisher ist das auf "freiwilliger" Basis. Da aber mittlerweile die Bereitschaft dazu sinkt, wird darüber nachgedacht, die Samstagsarbeit zur Pflicht zu machen.
Dies ist doch nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats möglich oder? BetrVG §87 Absatz 1 Nr. 2
Gruß NEC
Community-Antworten (8)
21.04.2008 um 15:03 Uhr
Hallo, richtig ist das es ohne Zustimmung nicht geht, aber als nächstes würde ich dann die BV zur Samstagsarbeit kündigen mit dem Ziel eben Rahmenbedingungen für den Samstag festzulegen. Denn daran scheitert letztenendes ja die Freiwilligkeit.
21.04.2008 um 17:08 Uhr
Danke für deine Antwort!
Die BV stammt noch vom "alten" Betriebsrat und da es bisher keine Probleme gab, hab wir es dabei belassen. Wir werden aus diesem Anlass heraus mit Sicherheit die BV kündigen und neu ausarbeiten, denn sie hat noch weitere "Mängel".
Aber wie meinst du das mit "Daran scheitert letztenendes ja die Freiwilligkeit?
Uns gehts hier hauptsächlich darum, zu unterbinden, das Samstagsarbeit zur Pflicht wird und das müsste ja über BetrVG § 87 Absatz 1 Nr. 2 möglich sein oder?
Gruß NEC
22.04.2008 um 08:07 Uhr
Guten Morgen, mit dem Satz, daran scheitert die Freiwilligkeit meinte ich, das durch die schlechten Rahmenbedingungen eben irgendwann der Motivator der Dankbarkeit erschöpft ist. So fordert unser "Herr" das immer. Seit Dankbar. Aber solange ihr Samstag keinen Pflichttag habt könnt ihr über die Mitbestimmung arbeiten. Und diese Pflicht rührt ja sicher aus de Verzweifelung das sich nunmehr keine "Freiwilligen " mehr finden. Singnalisiert aber schon das ihr die Möglichkeit offen laßt den zu Glück positiven Arbeitstrend Rechnung zu tragen. Aber wenn dann eben ein Kuchen Verdient wird soll er geteilt werden. UNd das geht pber die MB ganz gut. Ist dann der Arbeitsaufwand dauerhaft so hoch sollte man seine Mannstärke und die Anzahl von Maschinen prüfen, da lassen sich Arbeitsplätze schaffen. Viel Glück für die Zukunft
22.04.2008 um 11:07 Uhr
Guten Morgen,
wo genau ist geregelt, wie viel Stunden man pro Woche über einen längeren Zeitraum arbeiten darf? Wir arbeiten eine 42 Stunden Woche, 5 Tage, mit jedem einzel vertraglich vereinbart.
Hab dazu nur ArbZG § 7 Absatz 8 gefunden. Gibt es da noch mehr?
Gruß NEC
22.04.2008 um 11:24 Uhr
@nec: § 3 ArbZG. Mit 8h an jedem zweiten Samstag seit ihr bei einem Schnitt von 46 h...
22.04.2008 um 13:56 Uhr
@Petrus
Und das bedeutet für uns?
Bedeutet werktäglich 5 Tag (Mo-Fr.) und somit max 40 Stunden oder 6 Tage (Mo-Sa.) und somit max 48 Stunden?
Gruß NEC
22.04.2008 um 14:58 Uhr
Werktage sind Mo-Sa. Also nie mehr als 10h täglich und im Halbjahresschnitt nicht mehr als 48h in der Woche. Immer im Wechsel eine Woche 42 h und eine Woche 50h ist vom Gesetz her möglich. Und eure "alte" BV gibt eurem ArbGeb vmtl. einen ziemlichen Freibrief. Eine Handhabe für eine neue BV habt ihr nach §87 (1) Nr. 2 + 3(!) Ihr müßt jetzt mal gucken, wie die noch gültige BV formuliert ist. Verteilung auf die einzelnen Wochentage (Nr. 2 / Samstagsarbeit) ist das eine, Genehmigung von Überstunden (Nr. 3) was anderes.
22.04.2008 um 15:13 Uhr
@Petrus
Danke für deine Hilfe.
In unserer alten Betriebsvereinbarung ist nur die Verteilung der 42 Stunden auf Mo-Fr. für die jeweigen Bereiche genau geregelt mit dementsprechenden Rahmenbedingungen. Wie schon oben angedeutet, gibt es außer einem Arbeitszeitmodell für Samstagsarbeit in Form von Überstunden, die auf ein Zeitkonto gut geschrieben werden, keine weiteren Rahmenbedingungen. Somit würde bei Anweisung der Samstagarbeit ja der Absatz 3 uns Mitbestimmungsrechte sichern.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Gruß NEC
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