Erstellt am 30.10.2019 um 15:30 Uhr von celestro
Erfahrungen habe ich nicht, weil wir das Urlaubsgeld bei uns in einer Summe bekommen. Was soll das Ganze denn überhaupt bringen? Das alle Gehaltsabrechnungen im Jahr gleich sind? Das klappt aber eh nur, wenn die Leute nicht unterschiedliche Schichten, Zulagen etc. bekommen. Und auch nur dann, wenn man bezüglich des Urlaubsentgeltes (also nicht bezogen auf das Urlaubsgeld) regelmäßig gegen das Gesetz verstößt.
P.S. Ich würde die Sache bei der nächsten Betriebsversammlung mal ansprechen und schauen, wie so die Resonanz aus der Belegschaft ist.
P.P.S. Existiert ein Tarifvertrag?
Erstellt am 31.10.2019 um 11:51 Uhr von merlin2019
Das hat für die Firma den Vorteil, das Sie die Zahlungen über das ganze Jahr aufteilen können und nicht im Sommer eine große Auszahlung machen müssen, da hier die meisten MA Urlaub haben und gleichzeitig der wenigste Umsatz gemacht wird.
Es gibt keinen Tarifvertrag.
Erstellt am 31.10.2019 um 11:59 Uhr von moreno
Und was steht in Euren Arbeitsverträgen?
ich würde zu bedenken geben, dass solche Beträge kleckerweis ausgezahlt sicher nicht die gleiche Motivation bringt wie eine größere Summe zum Urlaub. Auch wenn es unterm Strich das gleiche Geld im Jahr bedeutet.
Erstellt am 31.10.2019 um 12:53 Uhr von celestro
"ich würde zu bedenken geben, dass solche Beträge kleckerweis ausgezahlt sicher nicht die gleiche Motivation bringt wie eine größere Summe zum Urlaub."
Warum sollte es mich interessieren, ob ich das in einer Summe bekomme, oder in 12 "Scheibchen"? Motivation? Muahahahaha!
Erstellt am 31.10.2019 um 13:00 Uhr von merlin2019
In den Arbeitsverträgen steht nur, dass die Zahlung von Urlaubsgeld vom AG freiwillig ist, aber nichts vom Zeitpunkt.
Erstellt am 31.10.2019 um 13:07 Uhr von celestro
Die Zahlung wird ja sicher schon "lange" auf einmal durchgeführt. Hier könnte eventuell eine betriebliche Übung entstanden sein.
Erstellt am 31.10.2019 um 13:11 Uhr von moreno
Muahahahaha! Zitat Celestro....ja so habe ich Deinen IQ auch eingeschätzt!
Erstellt am 31.10.2019 um 13:13 Uhr von merlin2019
Ich habe gehört, bzw. wurde von einem Anwalt erzählt, wenn im Arbeitsvertrag "freiwillig" steht, kann die Urlaubsgeldzahlung vom AG auch zurück genommen werden, d.h. es entsteht keine betrieblich Übung, auch wenn er es vorher Jahrelang gezahlt hat.
Erstellt am 31.10.2019 um 13:37 Uhr von celestro
"Die Bezeichnung von Gratifikationen ausschließlich im Arbeitsvertrag als freiwillige Leistung verhindert eine betriebliche Übung regelmäßig nicht. Stattdessen hat jede einzelne Zahlung einer Gratifikation unter Verwendung und Hinweis auf den Freiwilligkeitsvorbehalt zu erfolgen.
https://www.roedl.de/themen/urlaubs-weihnachtsgeld-steuerbeguenstigt-auszahlen"
@ moreno
Du wirst sicher ganz einfach den Nachweis führen können, dass eine monatliche Zahlung gegenüber einer Einmalzahlung weniger motivierend wirkt, oder?
Erstellt am 31.10.2019 um 13:51 Uhr von Pjöööng
Der Mensch neigt dazu, sich mit dem einzurichten was jeden Monat neu auf das Konto kommt. Wenn jeden Monat 200,- Euro mehr aufs Konto kommen, wir er in der Regel auch eher die 200,- Euro jeden Monat ausgeben. Werden hingene einmal im Jahr 2400,- € mehr ausgezahlt ist das ein betrag auf den man wartet um sich etwas besonderes zu leisten. Insofern sehe ich bei dem Einmalbetrag auch eine höhere Motivation (sofern sich die Arbeitnehmer überhaupt durch Geld motivieren lassen).
Eine Umfrage würde ich wegen solcher Kinkerlitzchen nicht machen. Ihr erzeugt möglicherweise Erwartungen die Ihr nicht erfüllen könnt.
Denkt immer dran: Wenn Ihr etwas ändert, dann gibt es neben denjenigen denen es egal ist noch zwei Gruppen:
1. Diejenigen die das neue besser finden, die werden sich dazu nicht groß äußern.
2. Diejenigen die das neue schlechter finden, die werden sich (teilweise lautstark) zu Wort melden.
Wenn also die neue Regelung nicht deutliche Verbesserungen für die meisten Kollegen bringt, handelt Ihr Euch vor allem Ärger ein...
Wenn im Vertrag "freiwillig" steht, dann bedeutet das zuallererst einmal dass der Arbeitgeber sich nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag dazu verpflichtet fühlt. Wenn er also schreibt "Es wird ein freiwilliges Urlaubsgeld in Höhe von 2400,- € jährlich ausgezahlt.", dann heißt das nur "Lieber Arbeitnehmer, ich bin so eine großzügige Socke, dass ich Dir, obwohl es nicht im Tarifvertrag steht, trotzdem jedes Jahr 2400,- € Urlaubsgeld zahle. Das aber auch jedes Jahr, das ist fest zugeishcert."
Erstellt am 01.11.2019 um 15:39 Uhr von EDDFBR
Grundsätzlich gilt: Ihr seid bei der Änderung der Zahlungsweise in der erzwingbaren Mitbestimmung. Sprich: Der AG kann die Änderung nicht ohne eure Zustimmung vornehmen. Da greift §87 (1) 10 des BetrVG. Ich würde Euch auch raten, bei der Einmalzahlung zu bleiben. Einzige sinnvolle Alternative wäre m.E. nach, alle 6 Monate ein halbes Monatsgehalt zu zahlen. Weiter aufdröseln würde ich es nicht, sonst geht der Motivationscharakter verloren (siehe Pjöööng´s Beitrag, dem ansonsten wenig hinzuzufügen ist).
Erstellt am 03.11.2019 um 13:47 Uhr von Dummerhund
@merlin2019
Ein Steuerberater könnte evtl. auch von einer Einmalzahlung abraten.
Grund:
Bekomme ich am Ende des Jahres eine Einmalzahlung von 2400 € habe ich auch einmalig einen höheren steuerlich Abzug bei der Lohnabrechnung.
Sicherlich würde man die Summe beim Lohnsteuererklärung geltend machen können. Diese aber muss man im Folgejahr ja auch erst mal machen und dann zur Auszahlung kommen bevor man wieder drüber verfügen kann. Es ist also nicht ganz so wie hier beschrieben.
Genaues könnte ein Steuerberater aber dazu sagen.
Erstellt am 19.02.2020 um 11:03 Uhr von akeem
Was ist den jetzt daraus geworden?
Habt ihr jetzt eine BV?
Wenn ja, wie sieht die aus?