Erstellt am 29.10.2019 um 08:09 Uhr von seehas
Kurzarbeit bedeutet aber, dass zu wenig Arbeit da ist und deshalb die Mitarbeiter nicht beschäftigt werden können. Wenn dann doch Arbeit da ist, entfallen die Voraussetzungen für die Kurzarbeit.
Erstellt am 29.10.2019 um 09:32 Uhr von Kjarigan
@seehas - trotzdem können die Vorraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen - die warden nämlich auf Monatsbasis gerechent -
@Alex Eifel - der BR ist bei Kurzarbeit in der Mitbestimmung und sollte zur Kurzarbeit eine BV verhandeln, in der auch solche Punkte wie Ankündigungsfristen etc geregelt warden. Persönlich finde ich die 2 Stunden auch viel zu kurz.
Ob man da jetzt 1 Tag oder mehr nimmt - hängt natürlich auch von der Branche ab.