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Bei Kurzarbeit kurzfristig doch wieder arbeiten

AE
Alex Eifel
Okt 2019 bearbeitet

Eine Frage wir haben Kurzarbeit und zum Glück nur einen Tag in der Woche bzw. 2 Tage, kommt drauf an ob Frühschicht oder Spätschicht ! Meine Frage ist das wir am gleichen Tag z.b. um 12 Uhr mittags angerufen werden um dann um 14 Uhr zur Spätschicht zu erscheinen ! Wir wissen das Kurzarbeit kein Urlaub ist aber ist das rechtens da das ja nach Rufbereitschaft aussieht ? Kurzfristig ist denke ich einen Tag zuvor bescheid zu bekommen !

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Community-Antworten (2)

S
seehas

29.10.2019 um 09:09 Uhr

Kurzarbeit bedeutet aber, dass zu wenig Arbeit da ist und deshalb die Mitarbeiter nicht beschäftigt werden können. Wenn dann doch Arbeit da ist, entfallen die Voraussetzungen für die Kurzarbeit.

K
Kjarigan

29.10.2019 um 10:32 Uhr

@seehas - trotzdem können die Vorraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen - die warden nämlich auf Monatsbasis gerechent -

@Alex Eifel - der BR ist bei Kurzarbeit in der Mitbestimmung und sollte zur Kurzarbeit eine BV verhandeln, in der auch solche Punkte wie Ankündigungsfristen etc geregelt warden. Persönlich finde ich die 2 Stunden auch viel zu kurz. Ob man da jetzt 1 Tag oder mehr nimmt - hängt natürlich auch von der Branche ab.

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