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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Kurzarbeit kurzfristig doch wieder arbeiten

AE
Alex Eifel
Okt 2019 bearbeitet

Eine Frage wir haben Kurzarbeit und zum Glück nur einen Tag in der Woche bzw. 2 Tage, kommt drauf an ob Frühschicht oder Spätschicht ! Meine Frage ist das wir am gleichen Tag z.b. um 12 Uhr mittags angerufen werden um dann um 14 Uhr zur Spätschicht zu erscheinen ! Wir wissen das Kurzarbeit kein Urlaub ist aber ist das rechtens da das ja nach Rufbereitschaft aussieht ? Kurzfristig ist denke ich einen Tag zuvor bescheid zu bekommen !

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Community-Antworten (2)

S
seehas

29.10.2019 um 09:09 Uhr

Kurzarbeit bedeutet aber, dass zu wenig Arbeit da ist und deshalb die Mitarbeiter nicht beschäftigt werden können. Wenn dann doch Arbeit da ist, entfallen die Voraussetzungen für die Kurzarbeit.

K
Kjarigan

29.10.2019 um 10:32 Uhr

@seehas - trotzdem können die Vorraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen - die warden nämlich auf Monatsbasis gerechent -

@Alex Eifel - der BR ist bei Kurzarbeit in der Mitbestimmung und sollte zur Kurzarbeit eine BV verhandeln, in der auch solche Punkte wie Ankündigungsfristen etc geregelt warden. Persönlich finde ich die 2 Stunden auch viel zu kurz. Ob man da jetzt 1 Tag oder mehr nimmt - hängt natürlich auch von der Branche ab.

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