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39Std. die Woche oder nicht?

T
Tiger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb haben wir die Überstunden nicht mehr genemigt. Ausserdem wird von uns auf einhaltung der 39Std. Woche (laut Tarifvertrag) gedrungen.

Jetzt habe ich aber eine Frage, wir haben bedingt durch das 4Schichtsystem in unserer Firma auch Arbeiter die über Betriebsvereinbarungen 40 und 42Std die Woche arbeiten müssen. Wie sieht es hier aus, müssen sie jetzt diese Zeiten einhalten (es gibt ja gültige Schichtpläne und Betriebsvereinbarungen mit Ausgleichszeiten), oder dürfen die auch nur 39Std. die Woche arbeiten?

Auch haben wir in dem System eine Nachtschicht die über 6 Tage und 50Std. Läuft, ebenfalls mit Betriebsvereinbarung und 3 Tagen davor und 2 Tagen danch Frei. Wie sieht es dann damit aus?

Gruß Tiger

5.415014

Community-Antworten (14)

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Petrus

17.04.2008 um 18:15 Uhr

Wie sieht die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von 3 Monaten / 13 Wochen aus?

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Tiger

17.04.2008 um 18:27 Uhr

Hallo Petrus,

bei den 4 Schichtlern komme ich auf 40Std. die Woche. So wie es auch in der Beriebsvereinbarung steht, dafür bekommen die für je 8Wochen einen zusätlichen Ausgleichstag. Der aber von den meisten nicht genommen wird.

Gruß Tiger

P
Petrus

17.04.2008 um 18:59 Uhr

"alle 8 Wochen Ausgleichstag" - dann sinds doch wieder nur 39 h / Woche im 8-Wochen-Durchschnitt - wenn denn der Ausgleichstag genommen wird. Dies müßt ihr halt durchsetzen.

T
Tiger

17.04.2008 um 20:13 Uhr

Hallo,

Danke!

Gruß Tiger

I
Immie

17.04.2008 um 21:19 Uhr

@Tiger Verstehe ich jetzt nicht. Laut Tarif 39 St Woche...und BV über 40 und 42 St Woche...habt ihr da die Ü St in der BV geregelt oder was?

T
Tiger

17.04.2008 um 21:25 Uhr

Hi,

ja dafür haben wir ja diese 39Std Wochen Tage (als ausgleich) z.B. bei der 40Std. Woche hat man anspruch auf einen Tag alle 2 Monate. Also wenn man 8 Wochen 40 Std. gearbeitet hat nimmt man diesen dann unbezahlten freien Tag und ist wieder auf 39Std. die Woche. Bei uns nimmt diese Tage zwar kaum einer aber man hat halt die möglichkeit.

Gruß Tiger

I
Immie

17.04.2008 um 21:51 Uhr

Hallo Tiger,

Ihr habt eine BV, das in bestimmten Abteilungen zB 40 St in der Woche gearbeitet werden,dafür gibt es in der BV verankerte "Ausgleichstage". Richtig? Und die Kollegen nehmen diese nicht? Habe ich das jetzt richtig verstanden?

T
Tiger

17.04.2008 um 21:57 Uhr

Hi,

genau!

Aber es geht eigentlich darum ob wir nun da ja Überstunden nicht erlaubt sind einfach 39Std die Woche arbeiten müssen oder eben weiter an unsere BV gebunden sind und dann eben die 39er Tage nehmen.

Ich denke mal das wir weiter 40Std die Woche arbeiten können da das ja in der BV steht. Alles was mehr als 40Std. im Monat ist oder eben in 3 Monaten im durchschnitt mehr als 39 währe dann nicht erlaubt. Da wir der BR ja Überstunden zur Zeit nicht erlauben.

Gruß Tiger

I
Immie

17.04.2008 um 22:10 Uhr

Tiger, sagt dir §77 Abs 4 etwas?

T
Tiger

17.04.2008 um 22:15 Uhr

Nein?

Welches Gesetz?

Gruß Tiger

L
Lotte

17.04.2008 um 22:34 Uhr

Tiger, Immi meint § 77 (3) BetrVG Aber m.E. zieht der hier nicht, da die BV ja nur die Verteilung der Wochenarbeitszeit regelt und durch den Ausgleichstag die 39h eingehalten werden (theoretisch).

Fordert den AG auf, die gültige BV umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Ausgleichstage eingehalten werden.

I
Immie

17.04.2008 um 22:34 Uhr

Sorry, BetrVG. Vielleicht jetzt?

I
Immie

17.04.2008 um 22:35 Uhr

Nein ich meine Abs 4

L
Lotte

17.04.2008 um 22:36 Uhr

Immi, sorry, Du hast mit Absatz 4 natürlich völlig Recht, hab mich verlesen

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