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Berechnung Durschnittliche Arbeitszeit im 24 Wochen schnitt

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Mattes
Jan 2018 bearbeitet

Moin Zusammen,

wie berechnet Ihr die durchschnittliche Arbeitszeit / Überstunden pro MA.

Feiertage die in der Woche fallen, Urlaub und Krankheit werden mit dem Wert der normalen Arbeitszeit gerechnet?????

Also bei einer 39Std / 5 Tage Woche mit 7,8 Std. pro Tag.....

z.B. Der Mai hat 19 Arbeitstage und 4 Feiertage. Von den Feiertagen liegen 3 in der Arbeitswoche. Also muss ich mit 22 Arbeitstagen rechnen????

4.282013

Community-Antworten (13)

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gironimo

09.05.2016 um 19:43 Uhr

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz, worauf Du hinaus willst?

Wo ist das Problem?

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Mattes

10.05.2016 um 09:53 Uhr

§3 ArbZG Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ich kontrolliere z.Z. die Durchschnittliche Arbeitszeit einzelner MA. Jetzt habe ich im Wedde 4.Auflage §3 ArbZG RN 18 Seite 262 eine Antwort gefunden.

.....Urlaubs- und Krankheitstage, Zeiten sonstiger Arbeitsbefreiung sowie gesetzliche Feiertage, die auf Werktage fallen, sind mit einer Regelarbeitszeit von acht Stunden zu berechnen......

Aus der Antwort ergibt sich für mich aber eine weitere Frage. Wenn z.B. ein Feiertag auf einen Freitag fällt, an dem normalerweise nur 7 Std. gearbeitet wird, muss ich dann trotzdem mit 8 Std. rechnen???

P
Pjöööng

10.05.2016 um 11:39 Uhr

Ich verstehe den ganzen Ansatz nicht.

Der Mai 2016 hat nach meiner Zählung 23 bzw. 24 Werktage.

C
celestro

10.05.2016 um 11:57 Uhr

"Wenn z.B. ein Feiertag auf einen Freitag fällt, an dem normalerweise nur 7 Std. gearbeitet wird, muss ich dann trotzdem mit 8 Std. rechnen???"

Wenn die Person normalerweise 7,8 Stunden arbeitet, wieso willst Du plötzlich 8 Stunden nehmen ?

M
Mattes

10.05.2016 um 11:58 Uhr

Werktage sind von Montag bis Samstag...

Der Mai hat insgesamt 31 Tage Davon 5 Sonntage also bleiben 26 Werktage Jetzt hat der Mai noch 4 Feiertage 1x Sonntag (kein Werktag) 1x Montag + 2x Donnertag +

Sind also noch 23 Werktage

Samstage sind bei uns keine Arbeitstage ( 4x im Mai) bleiben also 19 Arbeitstage auf die ich die drei Feiertage + wieder aufrechnen muss.

M
Mattes

10.05.2016 um 12:00 Uhr

@celestro

bisher habe ich mit den 7,8 Std. gerechnet aber im Wedde steht ohne Einschränkung 8 Std. Und das verwirrt mich etwas....

P
Pjöööng

10.05.2016 um 12:08 Uhr

Zitat (Mattes): "Samstage sind bei uns keine Arbeitstage ( 4x im Mai) bleiben also 19 Arbeitstage auf die ich die drei Feiertage + wieder aufrechnen muss."

Verstehe ich nicht!

Zitat (celestro): "Wenn die Person normalerweise 7,8 Stunden arbeitet, wieso willst Du plötzlich 8 Stunden nehmen ?"

Weil es hier um die Berechnung der Höchstgrenze von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag geht. Wenn ich dort (den aus meiner Sicht widersinnigen) Umweg über eine Einbeziehung der Nichtwerktage gehen will, dann kann die zulässige Höchstarbeitszeit doch nicht davon abhängen, wieviel Stunden der AN vertraglich zu leisten verpflichtet ist.

M
Mattes

10.05.2016 um 13:04 Uhr

Ok also muss ich für Feiertage etc. immer 8 Std. bei einer Vollzeit Beschäftigung rechnen....auch wenn an dem Tag effektiv nur 7 oder 7,8 Std. gearbeitet werden sollen....

Nochmal als Hintergrund: Werktage sind nicht gleich Arbeitstage. Das ArbZG geht von einer 6 Tage Woche (6Werktage) aus also maximal 8Std. x 6 Tage = maximal 48Std. Arbeit in der Woche. Wir haben eine 5Tage Woche also zählt nicht maximal 8 Stunden am Tag sondern maximal 48 Stunden in der Woche das ergibt im 24 Wochen schnitt bei 5 Arbeitstagen maximal 9,6 Stunden Arbeit pro Tag um mit dem ArbZG konform zu sein.

P
Pjöööng

10.05.2016 um 13:26 Uhr

Zitat (Mattes): "Ok also muss ich für Feiertage etc. immer 8 Std. bei einer Vollzeit Beschäftigung rechnen....auch wenn an dem Tag effektiv nur 7 oder 7,8 Std. gearbeitet werden sollen...."

Wenn Du diesen unnötigen Schritt über eine Einbeziehung der Feiertage gehen willst, dann musst Du diese für die Berechnung der Einhaltung der Höchstarbeitszeit IMMER mit 8 Stunden ansetzen (ebenso bei Teilzeit).

C
celestro

10.05.2016 um 13:37 Uhr

mag ja alles sein, aber ehrlich gesagt tue ich mir etwas schwer damit. Denn laut Eingangspost:

"wie berechnet Ihr die durchschnittliche Arbeitszeit / Überstunden pro MA."

geht es hier darum zu berechnen, wieviele Überstunden gemacht wurden. Da kann man dann aber keine 8 Stunden Regelung aus der maximalen Höchstarbeitszeit für nehmen, oder ?

M
Mattes

10.05.2016 um 13:48 Uhr

@celestro anscheinend schon! Mir ist es ja auch nur durch den Kommentar s.o. im Wedde aufgefallen. Ob dies nun aufgrund von Rechtsprechung ist weis ich nicht. Im Wedde wird da auch nur Bezug auf den Erfurter Kommentar genommen, den ich nicht habe.

@Pjöööng Wie würdest du das berechnen, bei einer 5 Tage Woche? Als Beispiel MA X hat folgende Überstunden gemacht: Okt´15 / 22,83, Nov´15 / 22,90, Dez´15 / 24,13, Jan´16 / 23,92, Feb´16 / 59,13, Mar´16 / 51,97 = Durchschnittlich 9,33 Stunden pro Tag (noch mit 7,8 Stunden pro Tag gerechnet)

P
Pjöööng

10.05.2016 um 15:47 Uhr

Das erscheint mir alles etwas unstrukturiert was Du da machst. Wenn Du die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwachen willst, dann kannst Du nicht nur mit den Überstunden operieren, dafür brauchst Du die Arbeitszeit von jedem Tag.

Was man ggf. tun kann, ist ein paar Abschätzungeh treffen um dann zu entscheiden, wo es lohnt näher hinein zu sehen. Es ist leicht ersichtlich, dass bei einer 39 Stundenwoche im Durchschnitt weniger als 9 Überstunden pro Woche anfallen dürfen und maximal 21 Überstunden. Auf den Monat bezogen damit im Durchschnitt weniger als 39 Überstunden und maximal 98,4 Stunden. Im Halbjahresdurchschnitt schließlich maximal 234 Überstunden.

Damit könnte man sich dann irgendwelche Schranken definieren bei deren Überschreitung man genauer hineinsieht. Aber dann eben wirklich in die täglichen Arbeitszeiten.

Genausogut könnte man sich aber auch die Spitzenreiter genauer ansehen. Im obigen Fall z.B. den Februar und den März. Da müssten ja auch Anträge auf Mehrarbeit anden Samstagen vorliegen...

M
Mattes

10.05.2016 um 16:40 Uhr

@Pjöööng Natürlich ist in meiner Rechnung auch die normale Arbeitszeit zu den Überstunden addiert. Feiertage, Urlaub und andere Freistellungen sind im Moment noch mit 7,8 Std bzw. 7 Stunden etc... verrechnet und nicht mit den 8 Std nach Wedde.

Im Moment wird noch an der neuen Software zur Zeiterfassung gebastelt und ich muss mir das noch selber zusammen rechnen.

Leider kann ich hier keine Excel-Tabelle einfügen. Da wäre meine Rechnung und die Werte einfacher nachzuvollziehen.

Problematisch wird es jetzt, da ich nicht mehr pauschal mit 7,8 Std rechnen kann sondern jeden einzelnen freien Tag ermitteln muss und da den wert auf 8 Std bringen muss.

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