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Günstigkeitprinzip AV vs BV

M
Mattes
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

Wir schließen gerade eine BV Arbeitszeit ab... Für alle MA räumlich für den Betrieb unseres Standortes und für alle MA die unter das BetrVG fallen, ausgenommen Leitende.

Eine kleine Gruppe Fahrer hat in ihrem Arbeitsvertrag eine 40 Std./6-Tage Woche, alle anderen habe eine 39Std./5-Tage Woche. Die 5 Tage stehen auch in der BV.

Haben die Fahrer jetzt nach dem Günstigkeitprinzip auch eine 39 Std./5-Tage Woche?

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

29.07.2015 um 11:16 Uhr

Ihr könnt in eurer BV nicht die Wochenstunden regeln. Bei der Frage nach Wochentagen seid ihr hingegen dabei. Aber seid ihr auch sicher, dass der Chef das unterschreibt?

G
gironimo

29.07.2015 um 11:24 Uhr

Im Prinzip - nein.

Der BR ist keine tarifabschließende Partei und darf nicht die Länge der Wochenarbeitszeit aushandeln (§ 77.3 BetrVG).

Der BR ist bei der Verteilung der (tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbarten) Wochenarbeitszeit in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).

Faktisch hat man natürlich einen Einfluss durch die Dienstplangestaltung. Wie das geregelt werden soll, ist dann natürlich auch wieder eine Frage der Verteilungsgrundsätze. Das heißt, Ihr müsst darüber mit dem AG reden - oder Ihr wartet aus taktischen Überlegungen heraus, ob er etwas vorschlägt (oder stillschweigend verzichtet - wenn er großzügig ist).

M
Mattes

29.07.2015 um 11:53 Uhr

Wir haben keinen TV! Wenn würde der für Transport gelten und in dem stehen 39 Std.

P
Pickel

29.07.2015 um 11:57 Uhr

Aber ihr habt Arbeitsverträge. Und die gelten in dem Falle.

Ein Tarifvertrag ist ja nur ein beidseitiger Anspruch zwischen organisiertem AN und AG, die dort zugrunde gelegten Regeln arbeitsvertraglich umzusetzen.

B
brverdi

29.07.2015 um 16:56 Uhr

Hallo BRs, was steht denn beim Lohn im Arbeitsvertrag ? Ansonsten einfach mal zur Gewerkschaft gehen. Transport dürfte auch Verdi sein.

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