Teambesprechung nach Feierarbend!
Hallo,
Ich hab da mal eine frage.
Unser Niederlassungsleiter möchte in Zukunft jeden Freitag ab 14h eine Teambesprechung absolvieren. Was ja nicht schlecht ist. Aber, wir Mitarbeiter (10 Gesellen + 12 Lehrlinge) haben eine 39Std. Woche, also Freitags ist um 13h Schluss. Wir haben einen neuen Betriebsrat seit 3 Wochen. Kann der Betriebsrat da gegen ein Veto einlegen???
Wir Bekommen die Stunden (Teambesprechung) nicht Vergütet (währen ca. 10 Std. im Monat.
Community-Antworten (5)
05.02.2012 um 14:55 Uhr
@angelsdts
es ist natürlich immer schwer, etwas dazu zu sagen, wenn man die Arbeitsverträge und BV nicht kennt. Aber grundsätzlich kann er natürlich nicht einfach zusätzliche Stunden anordnen. Und schon gar nicht unvergütet.
...Kann der Betriebsrat da gegen ein Veto einlegen???
Aber ja. Hier ein Auszug des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
05.02.2012 um 16:04 Uhr
@angelsdts ..& auch unvergütete Mehrarbeit kann mittels AV vereinbart sein.
05.02.2012 um 19:08 Uhr
Laffo
.....& auch unvergütete Mehrarbeit kann mittels AV vereinbart sein. Hier verwechselst Du wohl etwas.
Denn jeder AN hat Anspruch auf Vergütung seiner Arbeitszeit und auch Mehrarbeit. Bzw. bei Mehrarbeit ggf. Freizeitausgleich.
Das andere ist, dass per ArbV eine gewisse Anzahl von Mehrarbeit mit dem Lohn (pauschal) bereits abgegolten ist.
Doch heir hat das BAG strenge Redelungen dazu aufgestellt.
Weiter ein AG kann auch nicht einfach per Direktionsrecht hier anordnen, dass nach Feierabend noch an Teamgesprächen teilgenommen werden MUSS.
Denn auch bei solchen handelt es sich um Mehrarbeit. Dazu muss grundsätzlich im ArbV/TV eine positive Regelung gegeben sein, dass man Mehrarbeit machen muss. Denn solche Teamgespräche sind KEIN Notfälle welche dem AG erweiterte Rechte einräumt.
Letztlich gelten hier auch die Regelungen des BGB
05.02.2012 um 19:22 Uhr
@Streikposten "..& auch unvergütete Mehrarbeit kann mittels AV vereinbart sein."
"Das andere ist, dass per ArbV eine gewisse Anzahl von Mehrarbeit mit dem Lohn(pauschal) bereits abgegolten ist."
sind diese beiden Aussagen nicht das Gleiche betreffend?Zumindestens war die pauschale Abgeltung der Mehrarbeit mit dem bereits vereinbarten Lohn gemeint.
05.02.2012 um 20:38 Uhr
Laffo
... unvergütet und pauschal abgegloten sind aber zwie sehr unterschiedliche Sachverhalte.
Denn "unvergütet"= kein Geld/ keine Kente pauschal abgegolten = werden / sind vergütet. Also rein in der Theorie = Geld für Mehrarbeit auch wenn sie nicht erbracht werden muss.
Weiter, hat das BAG hie rja ganz bekanntlich sehr sehr enge und strenge Regelungen aufgestellt. Bei dem hier besprochenen Fall (10 Gesellen + 12 Lehrlinge) dürfte dieses wohl nicht zutreffen.
Solche gibt es ggf. bei AT und den sehr oberen Lohn/Tarifklassen.
Was jemand meint kann keiner wissen
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