40Std auf 39 Stunden reguläre Arbeitszeit mit Lohnabzug?
Hallo zusammen. Wir sind im Rahmen einer Insolvenz am 1.9.2017 nach Paragraph 613 BGB übergegangen. Das Jahr läuft nun ab und wir der BR haben vim neuen Arbeitgeber ein Schreiben bekommen,wie in Zukunft die Gehälter und Einstufungen der Mitarbeiter aussehen soll. Dabei möchte er uns 1Std. Lohn,weil wir von 40 Std. auf 39 Stunden gesetzt werden auch abziehen. Leider konnten wir dazu nicht finden und uns stellt sich die Frage, 40Std.=100% und 39Std=100%. Ist der Arbeitgeber damit im Recht uns diese 1Stunde im Gehalt abzuziehen. Wenn nicht,gibt es ein Urteil oder ein andere Rechtsprechung dazu.
LG der BR
Community-Antworten (6)
12.06.2018 um 10:30 Uhr
"Einstufungen der Mitarbeiter aussehen soll" -> liegt in der Mitbestimmung des BR, da müsst Ihr dann ggf. Eure Rechte einfordern
"Dabei möchte er uns 1Std. Lohn,weil wir von 40 Std. auf 39 Stunden gesetzt werden auch abziehen." -> der AG kürzt nicht den Lohn sondern die Stunden, daraus ergibt sich weniger Lohn. Von daher stellt sich eher die Frage, wo sind bei euch die Arbeitszeiten geregelt? (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) Je nach dem fällt die Antwort aus.
12.06.2018 um 11:28 Uhr
"Dabei möchte er uns 1Std. Lohn,weil wir von 40 Std. auf 39 Stunden gesetzt werden auch abziehen." -> der AG kürzt nicht den Lohn sondern die Stunden, daraus ergibt sich weniger Lohn. Von daher stellt sich eher die Frage, wo sind bei euch die Arbeitszeiten geregelt? (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) Je nach dem fällt die Antwort aus."
Da stellst sich dann aber die Frage, wie der AG das mit dem BR regeln will..... ist der Betrieb tarifgebunden? Holt Euch die Gewerkschaft ins Haus
12.06.2018 um 11:51 Uhr
Ja. Der neue AG hat mit Verdi einen Haustarifvertrag in dem die 39 Std.Woche geregelt ist. Uns wurde versprochen,dass wir nicht weniger als vorher verdienen. Ebenso werden wir alle herunter gestuft z.B. von der SUE 12 in die SUE 8b. Weil angeblich alle so bezahlt werden. Dabei ist die unsere aktuelle Tarifeinordung aus dem Jahr 2015a und wir bekommen ab 1.9. 2018 die 8b 2017 minus 1Std.
12.06.2018 um 17:03 Uhr
"Der neue AG hat mit Verdi einen Haustarifvertrag in dem die 39 Std.Woche geregelt ist" Große Preisfrage! Welche von den Themen aus diesem Beitrag sind wie in diesem Tarifvertrag geregelt? EDIT: Zusätzlich wäre es gut zu wissen, ob in euren Arbeitsverträgen auf Tarifverträge verwiesen wird und wie. Oder soll es neue Arbeitsverträge geben?
12.06.2018 um 23:43 Uhr
Der neue AG gibt uns neue Arbeitsverträge. Es wird in Anlehnung an den TVÖD plus Haustarifvertrag gezahlt.
13.06.2018 um 10:33 Uhr
Wenn ich das jetzt richtig verstehe,dann; -sind nach dem neuen Haustarif bei euch 39 Std. Vollzeit. -wird in Anlehnung an TVÖD SuE das Entgelt gezahlt Nach meinem Verständnis haben die Mitarbeiter mit einer 39 Std. Woche dann Anspruch auf das volle Entgelt der jeweiligen Tarifgruppe und Stufe.
Wo ihr unbedingt eure Mitbestimmung einfordern müsst, ist bei den Eingruppierungen. Hier kann der AG nicht einfach entscheiden, dass MA jetzt anders eingruppiert werden.
Weiter habt Ihr auch ein Recht bei der Arbeitsvertragsvorlage, (also nicht bei den einzelnen sondern bei der Vorlage aus der die einzelnen Verträge entstehen) diese zu kontrollieren und einzuwirken.
Tatsächlich scheint für euch zu diesen Themenkomplex eine Unterstüzung durch die Gewerkschaft oder bei einen Anwalt angeraten zu sein.
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