Durch geplante op jetzt minusstunden
Hallo? Ich habe vor 6 monaten in meinem betrieb eine bevorstehenden op angekündigt,mit anschließender 1 wöchiger Krankschreibung Ich arbeite im Einzelhandel mit flexibler arbeitszeit(80 std im monat)und jahreszeitkonto.Mal werde ich für 2 tage die woche,mal für 4 tage eingeteilt. Nun hat meine leitung mich in der geplanten op woche mit freizeit eingeteilt ,so das ich trotz einer Arbeitsunfähigkeits bescheinigung keine stunden gutgeschrieben bekomme und für den monat ins minus falle....da krank wie gearbeitet zählt.überstunden habe ich keine mehr. Ist das rechtens?..habe ich mir nun ins eigene bein geschnitten das ich die op angekündigt habe?
Community-Antworten (18)
25.10.2019 um 10:50 Uhr
ja, ich befürchte leider das der AG das so machen darf. Arbeitest Du den sonst auch mal eine Woche gar nicht? oder ist das unüblich. Dann kannst Du versuchen zu argumentieren, das du ja immer mind 1 oder 2 Tage in jeder Woche arbeitest. Wenn es sonst aber üblich ist auch mal länger am Stück nicht eingeteilt zu warden, kann der AG deine "Fehlzeiten" durchaus einplanen.
25.10.2019 um 10:53 Uhr
Ich finde schon den Arbeitsvertrag nicht rechtens. Ansonsten müsste man mehr Details dieses Vertrages kennen.
25.10.2019 um 11:10 Uhr
@Kjarrigan Es kommt schon mal vor,das ich 1 woche gar nicht arbeite,aber nur in dem Fall das ich überstunden abbaue. Da wie gesagt zur zeit keine vorhanden sind,falle ich ins minus:-(
25.10.2019 um 11:22 Uhr
Ich vermute mal ihr habt keinen BR, den Du um Hilfe bitten könntest? Dann ist das Problem, dass Du das durchsetzen müsstest und wenn dein AG nicht mit sich redden läßt - müsstest du das einklagen . Es gibt Urteile die die Feiertagsproblematik - also Dienstplan immer so, das der "freie"Tag immer auf einen Feiertag fällt und damit nicht angerechnet wird, nicht rechtens sind und einige Feiertage angerechnet werden müssen. Letzlicht wirst Du aber leider nur die Konsequenz aus dieser Geschichte ziehen können, den AG erst nach Dienstplanerstellung vom genauen Termin einer OP in Kenntnis zu setzen.
25.10.2019 um 11:40 Uhr
Oh weia...was für ein mist..:-( Einen betriebsrat gibt es tatsächlich nicht. Ok..nun habe ich aus meiner gutmütigkeit gelernt...immer erst schön den plan abwarten und dann die op ansagen...;-)
25.10.2019 um 12:05 Uhr
Wird denn vom AG wenigstens § 12 TzbfG eingehalten? ( Teilzeit- und Befristungsgesetz)
25.10.2019 um 12:10 Uhr
Zitat (Kjarrigan): "ja, ich befürchte leider das der AG das so machen darf"
Nein! Nein! Und nochmals: Nein!"
Ein Blick ins Gesetz: "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."
Die maßgebende trgelmäßige Arbeitszeit ist wenn zu Beginn der AU (bzw. hier deren Ankündigung) bereits ein Dienstplan besteht die Im Dienstplan eingetragene Arbeistzeit, sonst die vertraglich geschuldete Arbeitszeit, hier also 20 oder 18,5 Stunden.
25.10.2019 um 12:43 Uhr
@Pjöööng Das heisst also,meine Vorgesetzte hätte mich nicht einfach mit frei eintragen dürfen ,sondern mit meiner durchschnittlichen arbeitszeit?..da ich meine op ja schon sehr lange im vorraus angekündigt habe,wäre das in meinen augen auch nur gerecht. In meinem vertrag steht allerdings,bei freizeiteinbteilung und krank ...das es keine tagesgutschrift gibt..:-(..
25.10.2019 um 12:49 Uhr
@Kratzbürste Was genau meinst du?
25.10.2019 um 13:33 Uhr
In meinem vertrag steht allerdings,bei freizeiteinbteilung und krank ...das es keine tagesgutschrift gibt..:-(.. Das ist zunächst mal auch korrekt. Krank ist wie gearbeitet: bist du mit Mehrarbeit geplant, ist diese auch im Krankheitsfall gutzuschreiben, bist du mit Freizeitausgleich geplant, hast du diesen auch im Krankheitsfall, es sei denn, ein TV oder AV sagt etwas anderes.
Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
Kann aufgrund von Schwankungen der Umfang der ausgefallenen Arbeit nicht exakt bestimmt werden, bedarf es der Festlegung eines Referenzzeitraums. Dessen durchschnittliche Arbeitsmenge ist dann maßgebend. (BAG Urteil vom 21.11.2001, 5 AZR 457/000)
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Ein (vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
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Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten. (LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
Trotzdem, wie schon geschrieben: die Frage ist, ob dieser Arbeitsvertrag überhaupt rechtens ist. Das kann man aus der Ferne leider nicht beurteilen. Ich vermute mal, dass du keine private Rechtsschutzversicherung hast, würde dir aber dringend raten, mindestens in die Gewrkschaft einzutreten, damit du bei einem solchen AG wenigstens für die Zukunft Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen hast.
25.10.2019 um 13:46 Uhr
Biene, lies dir Pjöööngs Beitrag ein paar mal durch, dann weißt du was du wissen musst. Die Passage in deinem Arbeitsvertrag verstößt gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz und ist ganz sicher unwirksam.
25.10.2019 um 16:04 Uhr
Zitat (Bine3004): "Das heisst also,meine Vorgesetzte hätte mich nicht einfach mit frei eintragen dürfen ,sondern mit meiner durchschnittlichen arbeitszeit?"
Jetzt müssen wir aufpassen dass wir nicht aneinander vorbei reden.
Wie Du jetzt im Dienstplan eingetragen wirst, ist eigentlich völlig egal. Maßgeblich ist, was sich mit Deinem Stundenkonto und Deiner Verdienstabrechnung tut. Dort solltest Du genau so behandelt werden als wenn Du in dieser Zeit durchschnittlich gearbeitet hättest.
25.10.2019 um 16:30 Uhr
Catweazle Die Passage in deinem Arbeitsvertrag verstößt gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz und ist ganz sicher unwirksam. Nö, grundsätzlich erstmal nicht
25.10.2019 um 16:31 Uhr
Wenn du Stress aus dem Weg gehen willst, und es möglich ist, OP verschieben,Leitung mitteilen dass du arbeiten kannst. Warten bis der nächste Dienstplan da ist,dann den neuen OP Termin mitteilen. Ist vielleicht nicht die feine Art, aber das Verhalten der Leitung auch nicht.
25.10.2019 um 16:41 Uhr
@Pjöööng zitat: Wie Du jetzt im Dienstplan eingetragen wirst, ist eigentlich völlig egal. Maßgeblich ist, was sich mit Deinem Stundenkonto und Deiner Verdienstabrechnung tut. Dort solltest Du genau so behandelt werden als wenn Du in dieser Zeit durchschnittlich gearbeitet hättest.
Da ich für meine 80 std ein festgehalt erhalte,egal ob ich +/- std habe ,mache ich mir um den verdienst keine sorgen.;-)..mir geht es hauptsächlich um die stunden die mir gutgeschrieben werden müssten oder auch nicht.
25.10.2019 um 16:45 Uhr
@Catweazle Also wenn ich frei geplant bin und krank werde ,ist das meiner Meinung nach richtig das ich dafür keine stunden gut geschrieben komme. Jedoch wenn schon klar ist ,das ich nächsten monat wegen einer op krank sein werde..und mich einfach für diesen zeitraum mit frei einträgt..kann das doch nicht ok sein..oder dich?
25.10.2019 um 16:47 Uhr
@alraune Leider schon zu spät..;-)..die op ist gestern gewesen
25.10.2019 um 19:53 Uhr
Bine3004 Jedoch wenn schon klar ist ,das ich nächsten monat wegen einer op krank sein werde..und mich einfach für diesen zeitraum mit frei einträgt..kann das doch nicht ok sein..oder dich? Nein, das ist auch nicht ok. Hast du dir die Urteile mal durchgelesen, die ich hier eingestellt habe?
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