*In meinem vertrag steht allerdings,***bei freizeiteinbteilung und krank*** ...das es keine tagesgutschrift gibt..:-(..*
Das ist zunächst mal auch korrekt. Krank ist wie gearbeitet: bist du mit Mehrarbeit geplant, ist diese auch im Krankheitsfall gutzuschreiben, bist du mit Freizeitausgleich geplant, hast du diesen auch im Krankheitsfall, es sei denn, ein TV oder AV sagt etwas anderes.
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
Kann aufgrund von Schwankungen der Umfang der ausgefallenen Arbeit nicht exakt bestimmt werden, bedarf es der Festlegung eines Referenzzeitraums. Dessen durchschnittliche Arbeitsmenge ist dann maßgebend.
(BAG Urteil vom 21.11.2001, 5 AZR 457/000)
1. Ein (vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
2. Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten.
(LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
Trotzdem, wie schon geschrieben: die Frage ist, ob dieser Arbeitsvertrag überhaupt rechtens ist. Das kann man aus der Ferne leider nicht beurteilen. Ich vermute mal, dass du keine private Rechtsschutzversicherung hast, würde dir aber dringend raten, mindestens in die Gewrkschaft einzutreten, damit du bei einem solchen AG wenigstens für die Zukunft Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen hast.