Umstellung von Leistungslohn auf Zeitlohn - müssen wir (und die Mitarbeiter) z.T. erhebliche Lohnkürzungen hinnehmen?
Hallo zusammen,
bei uns im (IGM-) Betrieb gibt es verschiedene Lohnformen; eine davon nennt sich Prämienlohn. Als diese vor vielen Jahren eingeführt wurde, steht z.B. in der Vereinbarung, dass auch andere Bereiche, die direkt an der Leistung der Prämienarbeitsplätze beteiligt sind (z.B. zuarbeiten) ebenfalls an der Prämie teilhaben können. Eine Abteilung baut etwas zusammen (Prämie durch Zeitaufnahmen erreichbar) eine andere Abteilung prüft die zusammengebauten Teile und nimmt gegebenenfalls Einstellung vor; da diese Einstell- und Prüfarbeiten nicht unter Zeitdruck erfolgen dürfen (können) bekommt die Prüfabteilung sogenannten "Prämiendurchschnitt". - Dies funktioniert inzwischen problemlos. Nach erfolgter ERA-Einführung (vor gut 3 Jahren) ist nun der Leitung aufgefallen, dass das Lohnsystem vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäß ist. Man plant nun u.a. die Prüfabteilung aus dem Prämienbereich zu nehmen. Bisher haben wir noch keine Info, wie, wo, wann das Ganze stattfinden soll, möchten aber ein wenig "gewappnet" sein, wenn die Gespräche mit uns als Betriebsrat beginnen. Unsere Fragen dazu: Könnten wir auf entsprechende "Ausgleichzahlungen" für die betreffenden MitarbeiterInnen bestehen, oder müssen wir (und die Mitarbeiter) z.T. erhebliche Lohnkürzungen hinnehmen? Welche Art (spezialisiert) von Lehrgängen können wir wo wahrnehmen? Vielen Dank für eure Hilfe! Mit freundlichem Gruß
Community-Antworten (3)
16.04.2008 um 00:15 Uhr
@Stanley Verhandelbar ist alles.
16.04.2008 um 09:28 Uhr
Hi Immi,
klar ist im Prinzip alles verhandelbar. Nach einigen (vielleicht) irrigen Meinungen muss/soll der Arbeitgeber bei der Umstellung die Differenz als Zulage zahlen. Kann dem aber nicht so ganz folgen, da ich nicht weiß, ob die betroffenen Mitarbeiter einen "Anspruch" darauf haben... Ein Lehrgang würde da sicher helfen - nur welcher?
THX für deine Antwort.
16.04.2008 um 14:31 Uhr
Hallo Stanley,
hast Du schon mal auf den Button "Zur Schulung" oben rechts geklickt ?
Als erstes hilft dir vielleicht auch der § 87 Satz 1 Abs. 10 u. 11 im BetrVG weiter.......
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