IGM Tarif Zuschläge
Hallo zusammen, ich versuche mal unseren Fall zu beschreiben! Wir sind Tarifgebunden, haben 5 Tage Woche, bis auf eine Abteilung! Diese Abteilung arbeitet seit ca 4 Jahren, ihre 35 Stunden in nur 4 Tagen... Jetzt möchte der AG aufgrund von Vorarbeit, den Freitag ebenfalls nutzen! Wir sagen, ja es ist sinnvoll aber nur mit Überstunden Prozente, den diese werden wie an einem ausnahmsweise Samstag auch fällig! Der AG sagt, wir haben ein Gleitzeit Konto mit einem -+ Möglichkeit, da die Kollegen eher minus haben sind hier keine Zuschläge fällig. Wobei diese eigentlich immer fällig werden! Jetzt möchten wir den Vorarbeiten nicht zustimmen und der zusätzlichen Schicht! Der AG möchte es trotzdem durchführen! Was machen wir dann ? Arbeitsgericht und eine Einzeilige Verfügung beantragen auf Unterlassung???
Community-Antworten (4)
24.10.2019 um 11:07 Uhr
Ja - natürlich auch den AG auffordern es zu unterlassen und darauf hinweisen, dass ihr Rechtsmittel einlegt.
24.10.2019 um 11:08 Uhr
Natürlich vorher auch eure BV zur Arbeitszeit noch einmal prüfen lassen.
24.10.2019 um 11:25 Uhr
Es gibt zu der Abteilung keine BV oder ähnliches! Das ist ebenfalls ein Problem! Wir sind mit dem AG in Verhandlungen und hier sagt er selbst es wäre ein Sonderfall der Freitag! Außer jetzt im aktuellen Fall
24.10.2019 um 13:55 Uhr
Ich kenn den Tarifvertrag IGM nicht, aber dort sollte da was zu drin stehen. Das ihr keine BV zur Verteilung der Arbeitszeit habt, ist schon einmal schlecht.
Zum Verständnis: TV sagt 39 STd. - Verteilung auf?? z.B: bei uns (chemie) steht auf die Werktage (Werktage sind aber Mo - Sa lt. ArbZG) da ihr keine BV habt das die Werktage bei Euch (oder der Abt.) nur Mo - Do. sind fehlt da eine Grundlage --> %Rückfall auf TV
Wir haben in der Bv halt definiert, das die wöchentliche Arbeitzeit sich auf M - Fr bezieht und daher ist SA immer Mehrarbeit (= Zuschlagspflichtig)
DAnn must ihr Euch noch anschauen was im TV überhaupt steht, welche Zeit Zuschlagspflichtig ist (Mehrarbeit und Überstundendefinition) Im Chemie steht z.B: explizit drin, dass eine andere Verteilung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nicht zur Mehrarbeit (und damit nicht zu Zuschlägen) führt.
Ja es ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, aber ich glaube nicht richtig daran, das ihr bei nur einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit gerichtlich durchsetzen könnt, für den 5 Tag Merharbeit oder Uberstundenzuschläge zu bekommen.
Aber VErsuch macht klug.
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