IGM Mitglieder auf konkurrierender Liste zum BR gewählt, jetzt Ausschluss aus Gewerkschaft - wo bleibt die Toleranz?
Beispiel für Demokratie in Salzgitter?
IG Metall will zwei Mitglieder ausschließen
Untersuchungskommission tagte bereits – Endgültiger Beschluss im November
21.10.2006 WATENSTEDT. Die IG Metall (IGM) in Salzgitter strengt ein Ausschlussverfahren gegen zwei ihrer Mitglieder an.Dieter Stutz und René Bichler arbeiten beim Bus- und Lkw-Bauer MAN in Watenstedt. Beide sind Mitglied der IGM, haben sich aber für zwei konkurrierende Listen aufstellen lassen – und sind dann auch mit sechs weiteren Mitstreitern als Betriebsräte im Lkw-Bau gewählt worden.Die Kandidatur für die Konkurrenz schmeckt der IGM natürlich nicht. Darum hat die Gewerkschaft zwei Untersuchungskommissionen gebildet – sie sollten eine Empfehlung aussprechen, wie mit den beiden Abtrünnigen zu verfahren ist. Die Kommissionen setzten sich jeweils aus fünf Mitgliedern zusammen: Zwei Beigeordnete benannten Stutz und Bichler, zwei Beigeordnete hatte auch die Gegenseite, hinzu kam der Vorsitzende. In beiden Fällen fiel dieselbe Entscheidung: Nach einer Befragung der beiden MAN-Betriebsräte stimmten drei Kommissionsmitglieder – die Beigeordneten der gegnerischen Seite sowie der Vorsitzende – für einen Gewerkschaftsausschluss.Beide lehnen es ab, sich im Moment zu ihrem Ausschlussverfahren zu äußern. "Wenn ich das jetzt täte", sagt Stutz der SZ, "würde ich sofort rausfliegen."Auch Horst Ludewig, der 2. Bevollmächtigte der IG Metall in Salzgitter, ist mit Verweis auf das schwebende Verfahren sehr zurückhaltend. Er bestätigt gegenüber der SZ aber das Ausschlussverfahren und die Bildung der Untersuchungskommissionen. "Der Grund dafür ist die Kandidatur der beiden auf den konkurrierenden Listen", sagt Ludewig. "Es ist nach der Gewerkschaftssatzung normal, dass es dann zu einem Ausschlussverfahren kommt." Endgültig werde über den Ausschluss-Vorschlag der Kommission erst Anfang November vom IGM-Ortsvorstand entschieden, so Ludewig.Warum nur Stutz und Bichler aus der Gewerkschaft ausgeschlossen werden sollen, obwohl auf den Nicht-IGM-Listen zahlreiche MAN-Mitarbeiter kandidiert haben, bleibt dabei unklar. Samstag, 21.10.2006
Community-Antworten (9)
22.10.2006 um 19:57 Uhr
Ja und? Wer sich in Gefahr/Abhängigkeit begibt, kann darin umkommen!
23.10.2006 um 10:29 Uhr
Es ist immer wieder bemerkenswert, das selbst die, die Solidarität prädigen, diese nicht unbedingt haben. Und dies gilt für alle Beteiligten in dem Fall.
24.10.2006 um 10:43 Uhr
@ willi
Hallo Willi, als Betroffender braucht man sich gar keine Sorgen wegen eines Ausschlusses aus Der IGM machen, da dieses laut Satzung kein Grund zum Ausschluss ist. Siehe http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A342C90-58362D07/internet/style.xsl/view_3927.htm In Frage kommen die § 9 - 12 und hier steht nichts davon drin.
§ 9 Ausschluss
- Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes
a. aufgrund eines Untersuchungsverfahrens zur Feststellung von gewerkschaftsschädigendem Verhalten;
b. ohne Durchführung eines Untersuchungsverfahrens.
Der Ausschluss wird mit Ablauf der Beschwerdefrist wirksam. Beschwerde und Einspruch nach Anhang Nr. 3 A Ziffer 14 haben aufschiebende Wirkung.
- Mit dem Beschluss des Vorstandes enden alle nach der Satzung möglichen freiwilligen Leistungen der IG Metall einschließlich des Rechtsschutzes.
Die Frage die sich stellt wo ist hier ein schädigendes verhalten?
mfg
Calico Jack
24.10.2006 um 14:14 Uhr
@ Calico Jack, da sind aber Gerichte zu einer anderen Meinung gekommen ! Schon die schwächung des äußeren Erscheinungsbild des Zusammenhaltes/Durchsetzungsvermögens der Gewerkschaft ist gewerkschaftsschädigendes Verhalten !
Mehr Werbung als durch den Ausschluß aus der Gewerkschaft kann man doch kaum bekommen !
Dadurch das wir uns nicht den Willen der Gewerkschaft gebeugt haben , bestätigt uns der Ausschluß aus dieser unsere Unabhängikeit und Überparteilichkeit-so wie BR`s sein sollten !!
24.10.2006 um 14:56 Uhr
@ Bergmann
Urteil zu der Thematik sind mir nicht bekannt. Grundsätzlich halte ich die Begründung für schwach. Durch wieviele Instanzen sind die Betroffenden gegangen? Dieses verstößt schon gegen ein Demokratie Verständnis. Demnach müßten ja auch alle Mitglieder ausgeschlossen werden, die die Spitze öffentlich kritisieren oder aber bei einer Urabstimmung gegen die Empfehlung der Tarifkommision stimmen.
Dieses ist aber mit Sicherheit der falsche Weg.
Calico Jack
24.10.2006 um 20:36 Uhr
es wird nun der ortsvorstand die empfehlung absegnen und dann gehts nach frankfurt die werden nicken und ab ist die maus einspruch beim kontrollrat mehr nicht das wars gewerkschaftlich
dann gehts vors zivilgericht wegen verfahrensfehler
aber leider gibt es ein bundesverfassungs gerichtsurteil das die igm als v e r ei n einstuft also vereinsrecht nach den bg
klein erna
24.10.2006 um 21:22 Uhr
@Ihr/Du geht mir mit ziemlich auf den Senkel!
Ich finde Betroffenheit ja mitunter ganz nett, aber die Nabelschau die hier betrieben wird, ist weder im Sinne des Forums noch dient sie einer Auseinandersetzung. Ganz ehrlich: Hoffentlich kommt bald der Ausschluss!
24.10.2006 um 21:36 Uhr
kölner du hast recht
raus mit den quertreibern am besten sofort
25.10.2006 um 20:05 Uhr
du liegst daneben
groß erna
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