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Bonuszahlung - wann läuft die Verfallsfrist ab?

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Regina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, und noch mal zum Thema Bonuszahlung. Im Arbeitsvertrag steht unter dem Passus "Vergütung" folgendes: Zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Vergütung kann die AGin ein Bonussystem einführen. Die Einführung oder Beibehaltung eines Bonussystems erfolgt seitens der AGin freiwillig und begründet keine betriebliche Übung. Und wann läuft die Verfallsfrist ab?

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Community-Antworten (1)

E
Efaienaerbeer

14.04.2008 um 12:43 Uhr

Das solltest du besser in deinem ursprünglichen Diskussionsstrang ergänzen und nicht jedesmal etwas neues aufmachen. Die alten Diskussionen sind hier ganz schnell nach unten verdrängt, so dass niemand mehr den Zusammenhang begreifgt, wenn du nur die Ergänzungsinfo neu postest.

Arbeitsvertragsanspruch zusätzlich - wunderbar! Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist zu unbestimmt und da es sich wohl um einen Formularvertrag handelt daher gem §§ 305 ff. BGB weg vom Fenster. Es spricht einiges dafür, dass die Kollegen die Gehaltserhöhung durchsetzen können. Ist aber Individaualrecht, d.h. sie müssen sich selbst kümmern. Verfallfristen dabei bitte nicht vergessen.

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