Erstellt am 13.04.2008 um 12:30 Uhr von Catweazle
@BR Fan,
Ersatzmitglieder dürfen nur für den Zeitraum der Vertretung Einsicht in BR-Unterlagen nehmen.
Erstellt am 13.04.2008 um 12:53 Uhr von peanuts
Da noch nicht einmal dem gesamten BR die Einsichtnahme in Bruttolohn-/Gehaltslisten zusteht, kann die Frage mit einem klaren "Nein" beantwortet werden.