§7 ArbZG, wenn kein Tarifvertrag besteht?
Gilt der §7 ArbZG auch, wenn kein Tarifvertrag besteht? Dort steht ja: " In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,(...)".
Wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, kann man demnach diesen Paragraphen trotzdem in einer Betriebsvereinbarung anwenden?
Community-Antworten (12)
17.10.2019 um 18:31 Uhr
Nein!
Der Gesetzgeber hätte sich sonst die Worte "auf Grund eines Tarifvertrages" sparen können.
17.10.2019 um 22:03 Uhr
Wie bitte? Natürlich kann in einer Betriebsversammlung eine abweichende Regelung zu § 7 erfolgen.
17.10.2019 um 23:34 Uhr
Ja Krambambuli! Eine Betriebsverammlung darf auch mal länger dauern...
18.10.2019 um 06:33 Uhr
Soweit zu automatischen Wortergänzungen:-( Gemeint war natürlich Betriebsvereinbarung.
18.10.2019 um 10:36 Uhr
Bei Wedde (Kommentar zum Arbeitsrecht) steht eindeutig, dass es eine Regelung im Tarifvertrag braucht, die bestimmte Vorgaben erfüllen muss, um abweichende Regelungen nach § 7 ArbZG in einer Betriebsvereinbarung festzulegen. Gibt es keinen Tarifvertrag entfallen mithin die dort eröffneten Möglichkeiten.
18.10.2019 um 11:49 Uhr
Hmmmm, erklär doch mal einer das:
(3) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1, 2 oder 2a können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden. Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden.
18.10.2019 um 12:27 Uhr
Hmmm.... wie sollen tarifvertragliche Regelungen übernommen werden, wenn"kein Tarifvertrag besteht"?
18.10.2019 um 12:29 Uhr
Wenn in anderen Unternehmen der gleichen Branche ein Tarifvertrag besteht, dann kann vereinbart werden den Tarifvertrag oder Teile daraus im Unternehmen anzuwenden.
18.10.2019 um 18:34 Uhr
Pjöööng Erlärungs- und Verstehensversuch: Nehmen wir mal als Beispiel den TVöD-K. Da wäre der Geltungsbereich also (mindestens) die Krankenhäuser mit öffentlichen Trägern. Auch da gibt es tarifgebundene und nicht tarifgebundene Betriebe. Ein nicht tarifgebundener Träger eines öffentlichen Krankenhauses könnte also abweichende tarifliche Regelungen aus dem TVöD mittels BV oder DV oder schriftlicher Vereinbarung mit dem AN übernehmen???
21.10.2019 um 13:07 Uhr
In diesem Falle würde ich die Frage bejahen.
21.10.2019 um 17:51 Uhr
Danke für deine Antwort.
21.10.2019 um 17:58 Uhr
Immer wieder gerne!
Verwandte Themen
Ruhepausen - Widerspruch im ArbZG?
ÄlterIch habe folgende Frage zur rechtskonformen Anwendung der Pausenregelung nach § 4 ArbZG: In einem Unternehmen gilt gleitende Arbeitszeit. Einzelne Mitarbeiter sind als Teilzeitmitarbeiter mit einer tä
ArbZG berechnung max. Wochenarbeitszeit bei Sonntagsarbeit
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein Lebensmittel produzierender 3 Schichtbetrieb mit einer 41std. Woche bezahlung und TV. Arbeitszeit Mo - Fr, die Frühschicht beginnt Montag früh um 6:00h, die Nachtschicht
Vergütung von Nachtarbeit - wie ist das bei Halbtagskräften?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Vergütung von Nachtarbeit. §2(4) ArbZG lautet: "Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt." In §6(5)
BR Arbeit.... ArbZG ?
ÄlterIch habe eine Frage ,die mir sehr am Herzen liegt. Auf Rücksichtsnahme auf den Betriebsablauf finden unsere BR - Sitzungen nach der Dienstzeit statt. Das heißt,die Kollegen arbeiten von 6.30 Uhr - 14.
Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft - 11-Stunden-Ruhezeit
ÄlterWir haben keinen Tarifvertrag. Frage 1: Dürfen wir als BR trotzdem eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft abschließen, die vorsieht die vorgesehenen 11 Stunden Ruhezeit bei einem Einsatz währ