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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§7 ArbZG, wenn kein Tarifvertrag besteht?

E
Egon2019
Okt 2019 bearbeitet

Gilt der §7 ArbZG auch, wenn kein Tarifvertrag besteht? Dort steht ja: " In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,(...)".

Wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, kann man demnach diesen Paragraphen trotzdem in einer Betriebsvereinbarung anwenden?

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Community-Antworten (12)

P
Pjöööng

17.10.2019 um 18:31 Uhr

Nein!

Der Gesetzgeber hätte sich sonst die Worte "auf Grund eines Tarifvertrages" sparen können.

K
krambambuli

17.10.2019 um 22:03 Uhr

Wie bitte? Natürlich kann in einer Betriebsversammlung eine abweichende Regelung zu § 7 erfolgen.

P
Pjöööng

17.10.2019 um 23:34 Uhr

Ja Krambambuli! Eine Betriebsverammlung darf auch mal länger dauern...

K
krambambuli

18.10.2019 um 06:33 Uhr

Soweit zu automatischen Wortergänzungen:-( Gemeint war natürlich Betriebsvereinbarung.

S
seehas

18.10.2019 um 10:36 Uhr

Bei Wedde (Kommentar zum Arbeitsrecht) steht eindeutig, dass es eine Regelung im Tarifvertrag braucht, die bestimmte Vorgaben erfüllen muss, um abweichende Regelungen nach § 7 ArbZG in einer Betriebsvereinbarung festzulegen. Gibt es keinen Tarifvertrag entfallen mithin die dort eröffneten Möglichkeiten.

N
nicoline

18.10.2019 um 11:49 Uhr

Hmmmm, erklär doch mal einer das:

(3) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1, 2 oder 2a können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden. Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden.

P
Pjöööng

18.10.2019 um 12:27 Uhr

Hmmm.... wie sollen tarifvertragliche Regelungen übernommen werden, wenn"kein Tarifvertrag besteht"?

S
seehas

18.10.2019 um 12:29 Uhr

Wenn in anderen Unternehmen der gleichen Branche ein Tarifvertrag besteht, dann kann vereinbart werden den Tarifvertrag oder Teile daraus im Unternehmen anzuwenden.

N
nicoline

18.10.2019 um 18:34 Uhr

Pjöööng Erlärungs- und Verstehensversuch: Nehmen wir mal als Beispiel den TVöD-K. Da wäre der Geltungsbereich also (mindestens) die Krankenhäuser mit öffentlichen Trägern. Auch da gibt es tarifgebundene und nicht tarifgebundene Betriebe. Ein nicht tarifgebundener Träger eines öffentlichen Krankenhauses könnte also abweichende tarifliche Regelungen aus dem TVöD mittels BV oder DV oder schriftlicher Vereinbarung mit dem AN übernehmen???

P
Pjöööng

21.10.2019 um 13:07 Uhr

In diesem Falle würde ich die Frage bejahen.

N
nicoline

21.10.2019 um 17:51 Uhr

Danke für deine Antwort.

P
Pjöööng

21.10.2019 um 17:58 Uhr

Immer wieder gerne!

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