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Auszahlung von Resturlaub

H
Hornisse
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung hat an einige Mitarbeiter den resturlaub ausbezahlt. Die Mitarbeiter stehen weiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Welche Maßnahmen kann der Betriebsrat ergreifen. Über einbe Antwort freuen wir uns. - Danke!

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Community-Antworten (3)

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pehoe

10.04.2008 um 12:22 Uhr

Hornisse, eine Ausbezahlung des Urlaubes ist nur möglich nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann. Ihr habt ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Punkt5 : Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze Auch wichtig :§80 Allgemeine Aufgaben Abs1 Punkt 1: darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. ( Bundesurlaubsgesetz)

A
Angi1

10.04.2008 um 12:41 Uhr

Hallo Hornisse,

ich vermute es geht um Resturlaub von 2007 ?!

Dieser verfällt laut Gesetz, wenn er nicht bis Ende März genommen wird. Wenn ihn also der Arbeitgeber ausbezahlt ist das doch ein Vorteil.

MfG Angi1

P
pit47

10.04.2008 um 13:13 Uhr

Hallo Hornisse, der gesetzliche Urlaubsanspruch darf nicht ausbezahlt werden, wenn aber in einem TV oder einer BV vereinbart worden ist, Urlaubstage, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch liegen, auszubezahlen, kann das mit dem betroffenen MA vereinbart werden. Von sich aus darf der AG dieses aber nicht machen.

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