Leiter wird ohnmächtig; Schickt Krankenwagen weg. Arbeitsunfall?
Ein Abteilungsleiter ist vor drei Tagen plötzlich ohnmächtig geworden und hat sein Bewusstsein verloren. Seine drei Mitarbeiter waren ausser sich und haben den Krankenwagen angerufen. Langsam kam der Anteilungsleiter wieder zu Bewusstsein. Als er erfuhr, dass der Krankenwagen angerufen worden war, war er saur auf die Mitarbeiter und hat den Krankenwagen wegshicken lassen. Der Vorgesetzte ging dann in seinem Büro und wollte mit keinem reden.
Er ist dann mit seinem eigenen Auto heim gefahren, vermuten die Mitarbeiter (wissen tut es keiner). Die Mitarbeiter soll ihm aber empfohlen haben ein Taxi zu nehmen. Der Betriebsrat hat den einen Mitarbeiter gefragt, ob dies als Arbeitsunfall gemeldet ist. Es scheint uns als BR, dass der Vorgesetzten diesen Mitarbeiter unter Druck gesetzt hat, weil er schweigt und nichts erzählen will. Auf jeden Fall wurde es nicht gemeldet.
Frage
Haben wir da als BR Verfplichtungen?
Arbeitsunfall melden, obwohl die Mitarbeiter keine Aussagen geben will? Personalabteilung informieren?
Community-Antworten (11)
17.10.2019 um 14:43 Uhr
Wie kommt Ihr denn auf die Idee, dass dies ein Arbeitsunfall ist? Auch wenn der Abteilungsleiter vielleicht etwas leichtsinnig mit seiner Gesundheit ist dies in seiner Verantwortung.
17.10.2019 um 15:53 Uhr
"Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."
Da muss man schon über eine hochglanzpolierte Hightech Kristallkugel verfügen um einen Arbeitsunfall kategorisch auszuschließen.
Ich würde den Arbeitgeber beim nächsten Monatsgespräch fragen ob dieser Vorfall als Arbeitsunfall gemeldet wurde. Das ist übrigens in der Regel auch im Sinne des Arbeitnehmers.
17.10.2019 um 16:32 Uhr
Von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse. Hmmm wenn der Abteilungsleiter einen Hammer auf den Kopf bekommen hätte und dies die Ohnmacht erzeugt hätte glaube ich, dass dies Bisser geschrieben hätte. :-)
Körperschäden, die ohne äußeres Ereignis auftreten bzw. auf krankhaften Veränderungen innerhalb des Körpers beruhen, (z. B. plötzliches Unwohlsein, Erkrankungen etc.) stellen keinen Unfall dar und sind somit nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen, selbst wenn sie während der Arbeit auftreten sollten. Quelle: Juraforum
17.10.2019 um 16:44 Uhr
moreno, fast würde ich ja mein Haupt vor Deiner medizinischen Expertise verneigen. Du kannst aus der Beschreibung "plötzlich ohnmächtig geworden und hat sein Bewusstsein verloren" auf die Ursache schließen?
Was gibt Dir die Sicherheit dass es nicht irgendwelche Auslöser am Arbeitsplatz waren? Stromschlag? Gase? Ich würde diese möglichen Quellen nicht voreilig ausschließen wollen und daher das Ganze bis zum Beweis des Gegenteils als Arbeitsunfall betrachten.
17.10.2019 um 16:55 Uhr
Pjöööng deswegen habe ich Bisser ja auch gefragt wie sie darauf kommen das dies ein Arbeitsunfall war!
18.10.2019 um 12:13 Uhr
Also mit meiner "medizinischen Expertise" (20 Jahre Rettungsdienst und hunderte abgearbeiteter Arbeitsunfälle) muss ich sagen, dass nach Bisser's Schilderung hier nicht von einem Arbeitsunfall auszugehen ist. Einfach davon auszugehen, dass Bisser hier wichtige Details zur möglichen Ursache weggelassen hat, halte ich für doch etwas gewagt.
18.10.2019 um 12:51 Uhr
Zum Glück stellen Rettungssanitäter weder die Diagnose, noch entscheiden sie über die Einstufung als Arbeitsunfall oder nicht. Die Einschätzung "Kein Arbeitsunfall!" halte ich jedenfalls für sehr gewagt wenn jemand an seinem Arbeitsplatz (von dem wir nicht einmal wissen was für ein Arbeitsplatz das ist) ohnmächtig aufgefunden wird.
18.10.2019 um 14:28 Uhr
@Pjöööng Es ist doch immer wieder schön über seinen eigenen Beruf belehrt zu werden, von jemandem der nicht mal zwischen Rettungssanitäter, Rettungsassistent und Notfallsanitäter unterscheiden kann. Aber was das Universalgenie Pjöööng offensichtlich nicht weiß, ist dass auch die Dokumentation und die Vorbereitung zur Abrechnung zu unseren Aufgaben gehören. Selbstverständlich wird praktisch alles was bei der Arbeit passiert erst mal als möglicher Arbeitsunfall eingestuft und zur Abrechnung an die entsprechende Berufsgenossenschaft weitergeleitet. In den meisten Fällen kommt dann die Rückmeldung: kein Arbeitsunfall, keine Kostenübernahme durch die BG. Und ja, nach hunderten solcher Fälle und den entsprechenden Rückmeldungen kann man sich ein gutes Bild machen, was als Arbeitsunfall eingestuft wird und was nicht. ...aber scheiß auf die Jahrzehnte der Erfahrung, auf die Schilderungen der Unfallhergänge durch die Betroffenen und auf die Einstufungen durch die BG, Pjöööng weiß es sicher trotzdem besser. Von den ca. 20 - 30 bewusstlosen Personen, die an ihren Arbeitsplätzen aufgefunden wurden (bei Einsätzen an denen ich beteiligt war) war tatsächlich genau einer ein Arbeitsunfall. Und wenn der Pjöööng das sagt, war das hier in diesem Fall garantiert genauso.
18.10.2019 um 15:17 Uhr
"Selbstverständlich wird praktisch alles was bei der Arbeit passiert erst mal als möglicher Arbeitsunfall eingestuft "
Meine Rede.
18.10.2019 um 15:35 Uhr
Ja Pjöööng, darfst Dir selber applaudieren. Erst schreibst Du, dass der Rettungsdienst zum Glück nicht über die Einstufung als Arbeitsunfall entscheidet und wenn Du dann erfährst, dass wir das (zum Zweck der Abrechnung) eben doch tun und wie wir das tun, dann war es "Deine Rede". ...aber das ist wohl die klassische Pjöööng Methode um am Ende immer recht zu behalten.
18.10.2019 um 15:54 Uhr
Erstellt am 17.10.2019 um 14:44 Uhr von Pjöööng "Ich würde diese möglichen Quellen nicht voreilig ausschließen wollen und daher das Ganze bis zum Beweis des Gegenteils als Arbeitsunfall betrachten."
Erstellt am 18.10.2019 um 12:28 Uhr von $$Reiter "Selbstverständlich wird praktisch alles was bei der Arbeit passiert erst mal als möglicher Arbeitsunfall eingestuft ..."
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