Erstellt am 10.04.2008 um 10:07 Uhr von Werner
Moin, hab mal gelesen das Urlaub der über das gestzliche Maß hinausgeht auch abgegolten werden kann, ohne die Voraussetzung der Beendigung.
Erstellt am 10.04.2008 um 11:07 Uhr von pit47
Hallo dragonheart,
der gesetzliche Urlaubsanspruch darf nicht ausbezahlt werden, wenn aber in einem TV oder einer BV vereinbart worden ist, Urlaubstage, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch liegen, auszubezahlen, kann das mit dem betroffenen MA vereinbart werden. Von sich aus darf der AG dieses aber nicht machen.
Erstellt am 10.04.2008 um 11:19 Uhr von dragonheart
Danke für deine ausführliche Antwort pit47