BUrlG §11 (2) & die Minijobs
Bin im BR in einem Zeitungszustellbetrieb. Im Betrieb ist ein nicht unerheblicher Anteil der Kollegen als "Minijober" (<450 €) angestellt. Da die Arbeitszeit täglich variiert, wurde vom AG eine "Regelarbeitszeit" vorgegeben. In den Arbeitsverträgen "verpflichtet" sich der AN jede Abweichung von dieser "Regelarbeitszeit" zu melden. (AG schaut auch gerne mal die andere Richtung wenn AN keine Abweichungen meldet, da diese Zeit in der Regel "zu niedrig" angesetzt wurde.) Die gemeldeten Std. eines Monats werden zu Beginn des Folgemonats berechnet und ausbezahlt. Bisher hält sich der AG nicht an das BUrlG $11 (2) "Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen." Der BR forderte die Einhaltung dieses Gesetzes. Dies hat zur Folge, dass die AN, welche sich aus verschiedensten Gründen keinesfalls über der 450€ Grenze bewegen möchten bei einer Ausbezahlung des Urlaubsentgelts vor Antritts des Urlaubs zwei mal im selben Monat bezahlt werden. Wenn diese sich ohnehin schon nahe an dieser 450€ bewegen hat ein Antrag auf Urlaub einen sehr negativen "Beigeschmack". (Überschreitung der 450€ Grenze) Der Praktik der Ausbezahlung des Erholungsurlaubs (Verkauf der eigenen Gesundheit) wurde durch den BR erst vor kurzem ein Ende gesetzt. AN, welche sich nicht selten nahe des Existenzminimums/der Altersarmut sehen, sahen diese durch den BR veranlassten Einhaltung von Gesetzen nicht gerne.
Lange Rede, kurzer Sinn. Kann der BR ein Zeitkonto für Minijober "erzwingen"? Bzw. Welche Optionen stehen dem BR zur Verfügung diese Problematik zu verhindern/beseitigen?
Community-Antworten (11)
11.09.2019 um 03:11 Uhr
"Bisher hält sich der AG nicht an das BUrlG $11 (2) "Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen." Der BR forderte die Einhaltung dieses Gesetzes."
Laut unseres Rechtsanwaltes, hält sich kaum eine Firma daran.
"Dies hat zur Folge, dass die AN, welche sich aus verschiedensten Gründen keinesfalls über der 450€ Grenze bewegen möchten bei einer Ausbezahlung des Urlaubsentgelts vor Antritts des Urlaubs zwei mal im selben Monat bezahlt werden. Wenn diese sich ohnehin schon nahe an dieser 450€ bewegen hat ein Antrag auf Urlaub einen sehr negativen "Beigeschmack". (Überschreitung der 450€ Grenze)"
Verstehe ich das richtig ... der BR erzwingt die Einhaltung eines Gesetzes und steht nun dumm da, weil es negative Auswirkungen hat? Hätte sich der BR vorher überlegen sollen, oder?
"Kann der BR ein Zeitkonto für Minijober "erzwingen"?"
Meines Wissens nach: Nein!
11.09.2019 um 07:16 Uhr
@celestro
Soll dies bedeuten, da sich ohnehin kaum jemand daran hält und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften negative Auswirkungen auf einen Teil der Belegschaft hat sollte der BR aktiv an der Verwehrung von gesetzlich zugesicherten Rechten der AN mitarbeiten? (AN, welche die Ausbezahlung vor Urlaubsantritt wünschen)
11.09.2019 um 07:33 Uhr
@celestro Da sich ohnehin kaum jemand an diese gesetzliche Vorgabe hält, welche einen negativen Effekt auf einen Teil der Belegschaft hat, soll der BR die Verwehrung von gesetzlich zugesicherten Rechte von AN (welche eine Einhaltung wünschen) ignorieren, ggf. auch aktiv Unterstützen?
11.09.2019 um 10:18 Uhr
Ich behaupte mal das die wenigsten AN in Deutschland ihre Urlaubtag alle zusammen nehmen. Die meisten werden in kleinere Abschnitte aufteilen, wobei ein größerer Abschnitt den Hauptteil bildet. Wann soll hier nach eurer Rechtsauffassung das Urlaubsgeld gezahlt werden?
11.09.2019 um 10:30 Uhr
Ja es ist ein Verstoss. Selbst im Erfurter kommentar steht das in die die Urlaubsentgeltzahlung vor Urlaub in der betrieblichen Praxis regelmäßig missachtet wird. In Tarifverträge kann davon abgewichen warden.
Und imho lohnt sich das Fass welches ihr da aufmachen wollt (wie weit wollt ihr das den durchzoiehen? mit Klage) nicht. Die Mitarbeiter erhalten ihr Geld in der Regel 4 Wochen spatter (nachträglich) - so what! Wenn man jetzt eine Woche Urlaub hat bekommt man ca. 110,- € einen Monat früher, dafür beim nächsten Mal nur 350,- €. Mir persönlich wären regelmßig € 450.,- lieber.
Aber wie gesagt prinziliell haste REcht.
11.09.2019 um 11:22 Uhr
@BRHamburg Der Gesetzestext im §11 (2) BUrlG ist meiner Meinung nach sehr eindeutig formuliert. "Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen."
@ Kjarrigan Ich bezweifel stark, dass man in einem TV von dieser Regelung abweichen kann. Da schon durch die Einführung des Mindestlohns einige AN über die 450€ gekommen sind, würde die Debatte entbrennen in einem TV eine Unterschreitung des Mindestlohns zu vereinbaren um die 450€ Grenze nicht zu überschreiten.
Viele AN teilen Deine Meinung und bevorzugen gar das die Ausbezahlung des Urlaubsentgelt weiterhin am Monatsende, bzw. innerhalb der 1. 2 Wochen des Folgemonats geschieht. Dennoch bin ich der Meinung, dass ein gesetzlich zugesichertes Recht (auch wenn nur von einer geringen Minderheit erwünscht) darf nicht Untergraben werden.
Bisher getätigte Schritte zur Umsetzung: Schreiben an die Geschäftsleitung mit der Aufforderung zur Einhaltung bestehender Gesetze.
Update: Nach Telefonat mit der zuständigen Behörde. (www.minijob-zentrale.de) Da die Überschreitung im betroffenen Monat im Folgemonat wieder ausgeglichen wird, besteht bei der Überschreitung der 450€ Grenze kein Problem. Die 450€ Monatlich sind als Durchschnittswert zu sehen. Soweit der AN über das ganze Jahr beschäftigt ist, gilt für diesen die jährliche Einkommensobergrenze von 5 400 €. Eine Einführung eines Zeitkontos ist laut Mitarbeitder der Minijob Zentrale nicht nötig.
Dennoch möchte ich mich bei Euch für den Versuch der Hilfestellung bei dieser Problematik bedanken. Auch wenn ich die legere Einstellung gegenüber von Gesetzen etwas kritisieren möchte.
11.09.2019 um 16:21 Uhr
Schade das du hier dich nur einseitig auf einen Absatz in einem Gesetz stürtzt. Es wäre besser du würdest einen ähnlichen Einsatz bei deinen eigenen gesetzlichen Aufgaben zeigen. Nur da ist in diesem Fall leider völlig Ebbe.
11.09.2019 um 18:11 Uhr
@BRHamburg Wenn Du mich über meine gesetzlichen Aufgaben, welche ich Deiner Ansicht nach vernachlässige aufklärst, versichere ich Dir diesen Aufgaben eine höhere Priorität zuzuordnen. Des Weiteren versichere ich Dir, dass ich mir nicht das "Recht" zulasse mich gegen Arneitnehmerrechte einzusetzen, auch wenn ich diese nicht für sinnvoll erachten sollte, da ich nicht über dem Gesetz stehe. (Der AG natürlich auch nicht)
11.09.2019 um 21:28 Uhr
"Ich behaupte mal das die wenigsten AN in Deutschland ihre Urlaubtag alle zusammen nehmen."
Denke ich auch. Spielt aber doch überhaupt keine Rolle, oder?
"Die meisten werden in kleinere Abschnitte aufteilen, wobei ein größerer Abschnitt den Hauptteil bildet. Wann soll hier nach eurer Rechtsauffassung das Urlaubsgeld gezahlt werden?"
Wie schon gesagt wurde, ist das Gesetz sehr eindeutig. Und wenn man 5 mal Urlaub hat, muss laut Gesetz eben 5 mal eine Auszahlung VOR DEM URLAUB erfolgen.
P.S. Ich frage mich allerdings auch gerade, wie es zu einer Überschreitung der Grenze kommen könnte. Wenn AN Max Mustermann 450 Euro bekommt und dieser Betrag wird z.B. immer am 28. eines Monats gezahlt (rückwirkend), dann bekommt er in einem Monat mit Urlaub insgesamt keinen Cent mehr. Er müsste ja laut Gesetz nur den Lohn für die Urlaubstage schon vor dem Urlaub bekommen. Sprich Urlaubsentgelt für 10 Tag schon am 14. des Monats und den Rest dann wie immer am 28.
12.09.2019 um 06:44 Uhr
@celestro Lohn/Gehalt wird bei Zeitungszustellbetrieben oftmals erst am Anfang des Folgemonats Ausbezahlt. Also um ein nachvollziehbares Beispiel zu schaffen: Ich werde mein Septembergehalt zwischen dem 5. und dem 10. erhalten. Dann nehme ich einen Teil des Urlaubs im Oktober. Dies hat zur Folge, dass ich im Oktober mein gesamtes Septembergehalt + einen Teil des Oktobergehalts Urlaubsentgelt) ausbezahlt bekomme.
12.09.2019 um 09:34 Uhr
@SubkulTourisT: mag ja sein, dass dann mehr als 450€ sind faktisch ändert sich aber weder dein September- noch dein Oktobergehalt.
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